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Normenverträge im Gesundheitswesen. Die Verträge über die vertragsärztliche Versorgung zwischen öffentlichem und privatem Recht.
Antragsteller
Privatdozent Dr. Dietmar Boerner
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2002 bis 2003
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5390254
Gegenstand der Habilitationsschrift sind die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bestehenden Normenverträge, in denen die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassenverbände - mit Verbindlichkeit für Vertragsärzte und Krankenkassen - die Modalitäten der vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten regeln. Der öffentlich-rechtliche Teil der Abhandlung befasst sich mit den verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Grundlagen und Grenzen der vertraglichen Normsetzung. Bei der Untersuchung der Legitimationsbasis der Verträge wird insbesondere geprüft, ob und inwieweit die Regelungstätigkeit der Vertragspartner einer gesetzlichen Ermächtigung bedarf. Im Mittelpunkt des zivilrechtlichen Teils der Arbeit steht die Reichweite der Geltung des bürgerlichen Rechts für die Kollektivverträge. Dabei wird in einem ersten Schritt der schuldrechtliche Gehalt der Vereinbarungen ermittelt. In einem zweiten Schritt wird am Beispiel des Leistungsstörungsrechts untersucht, in welchem Umfang die analoge Anwendung des BGB auf die vertragsarztrechtlichen Verträge Modifikationen der zivilrechtlichen Vorschriften und Institute erfordert.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen