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(In-)Wertsetzung von Heritage im zwischenstaatlichen Vergleich: Auswahl und Regulierungsmodalitäten im Vergleich

Fachliche Zuordnung Ethnologie und Europäische Ethnologie
Förderung Förderung von 2011 bis 2015
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 25905063
 
Die UNESCO Konventionen zum Schutze kulturellen Erbes müssen von Mitgliedstaaten, die sich an den verschiedenen Programmen beteiligen wollen, ratifiziert werden. Die Auswahl, Nominierungspraxis und Implementierung des Welterbe-Regimes obliegt entsprechend den jeweiligen staatlichen Organen. Politische Systeme prägen, so die Hypothese dieses TPs, die Propertisierung von Kulturerbe. Dies hat einen Einfluss auf die Schaffung von Wert, bezogen sowohl auf die marktwirtschaftlichen wie auf die identifikatorischen Potentiale von hervorgehobenen und zertifizierten Kulturelementen. Das Projekt fragt nach dem Einfluss der staatlichen Rahmenbedingungen auf die In-Wertsetzung von Kulturerbe-Stätten und -Praxen. Zwei Fallstudien sowie ein Datenkorpus generiert aus einer Auftakttagung, und der jüngsten Heritage Literatur, dienen dazu, erstmals in systematischer Weise die Auswirkungen der UNESCO Weltkulturerbe Konventionen auf unterschiedlicher staatliche Systeme nachweisen. Unterschiede in der Anlage von Gremien und Verwaltungsprozessen und Ausprägung von neuen, legitimierten Akteursgruppen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene werden in den Blickgenommen. Die Auswirkungen der staatlichen Rahmenbedingungen auf die Auswahl und Handhabung von UNESCO Kulturerbe ebenso wie das Hervorbringen neuer Eigentumsansprüche als Folge des Heritage Regimes werden dokumentiert. Das Projekt arbeitet mit einem praxeologisch gefassten Regulierungsbegriff und untersucht inwiefern sich das UNESCO Welterbe Regime als Zuträger zu einem globalen Regulierungssystem im Bereich Cultural Property entwickelt hat. Die vergleichende Perspektive wird als methodisches Instrument zum Erkenntnisgewinn genutzt.
DFG-Verfahren Forschungsgruppen
 
 

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