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Der Bereich kommerzieller Koordinierung in der DDR und die Ausnutzung der westeuropäischen Integration
Antragsteller
Professor Dr. Martin Sabrow
Fachliche Zuordnung
Neuere und Neueste Geschichte (einschl. Europäische Geschichte der Neuzeit und Außereuropäische Geschichte)
Förderung
Förderung von 2008 bis 2010
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 115342732
Der Bereich Kommerzielle Koordinierung (KoKo) war während seiner gesamten Existenz eine wichtige Institution, mit der - vor dem Hintergrund wachsender Verschuldung - die Modernisierung der DDR-Volkswirtschaft vorangetrieben, ihre Wirtschaftsleistung gestärkt und ihre Exportmöglichkeiten sowohl in geografischer als auch in materieller Hinsicht erweitert werden sollten. Zu diesem Zweck wurde KoKo im Hinblick auf die freie Verfügbarkeit über Devisen, Einflussmöglichkeiten bei der Gestaltung der DDR-Zollbestimmungen sowie Zugriffsrechte auf Produktionskapazitäten in der DDR-Volkswirtschaft mit einem privilegierten Rechtsstatus ausgestattet. Den größten Teil der Außenhandelsgeschäfte wickelte KoKo mit Partnern in der Bundesrepublik und in anderen EWG/EG-Ländern ab. Somit wurde der Handlungsspielraum der KoKo- Unternehmen außerhalb der DDR vor allem durch den westeuropäischen Integrations- und Erweiterungsprozess geprägt. In dem Projekt werden die inneren und äußeren Handlungsbedingungen in ihrer Wirkung auf die Tätigkeit der KoKo untersucht. Dabei ist jenseits der durch parlamentarische Untersuchungsausschüsse analysierten „sensationellen" Geschäfte (Waffenhandel, Versorgung der SED-Spitze, Embargo verstoße u.a.) vor allem die tagtägliche normale Handelstätigkeit im Rahmen des weitgehend von KoKo abgewickelten außerplanmäßigen Außenhandels der DDR in den Fokus zu nehmen. Schließlich wird KoKo genau charakterisiert und seine Rolle für den Erhalt bzw. im Niedergang der DDR bewertet: War KoKo „marktwirtschaftliche Nische", monopolistisches Instrument der Planwirtschaft gegenüber in- und ausländischen Partner oder weiteres Mittel zum Zweck der Herrschaftssicherung?
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen