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Soziale und kulturelle Grundrechte in der Türkischen Republik - Der Stand der Reformen zu den Rechten der Frau, dem Recht auf Bildung, der Religionsfreiheit und der Rechtsstellung der ethnischen Minderheiten im Vergleich mit den EU-Grundrechtsstandards.

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2007 bis 2015
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 66843649
 
Nach den Kopenhagener Kriterien und den Beschlüssen zur Beitrittspartnerschaft sind die rechtliche Gewährleistung und der tatsächliche Schutz der Menschenrechte eine wesentliche Voraussetzung für eine Aufnahme der Türkei in die Europäische Union. Im Prozess der Erfüllung dieser Forderung rücken neben den politischen Grundrechten, die den Gegenstand des Vorgängerprojekts bilden, zunehmend die sozialen und kulturellen Rechte, namentlich die Rechte der Frau, das Recht auf Bildung, die Religionsfreiheit und die Rechte der ethnischen Minderheiten, in den Mittelpunkt der Reformdiskussion.Im Rahmen des Projekts wird der Stand der Verwirklichung der genannten Rechte auf der Grundlage der bereits in Kraft getretenen und der bis Mitte 2009 verabschiedeten Reformgesetze sowohl hinsichtlich der Rechtslage als auch hinsichtlich der Rechtspraxis untersucht und einem Vergleich mit den Grundrechtsstandards der Europäischen Union unterzogen. Dazu werden auch die religiösen, sozialen und kulturhistorischen Wurzeln der heutigen Grundrechtssituation in der Türkei dargestellt und die sich daraus ergebenden Konflikte zwischen individuellen Grundrechtsinteressen, kollektiven Traditionen und politischen Reformanliegen grundrechtsdogmatisch aufgearbeitet.Die Ergebnisse sollen sowohl der europäischen wie auch der türkischen Diskussion über die Erfüllung der Beitrittskriterien eine verlässliche rechtswissenschaftliche Grundlage geben.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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