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Die frühen verlorenen Rechtskommentare der Mahāvihāra-Tradition: Ein Beitrag zur Entwicklung des buddhistischen monastischen Rechts

Fachliche Zuordnung Asienbezogene Wissenschaften
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Religionswissenschaft und Judaistik
Förderung Förderung seit 2024
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 546820614
 
Die frühen verlorenen Rechtskommentare der Mahāvihāra-Tradition: Ein Beitrag zur Entwicklung des buddhistischen monastischen Rechts. Das Projekt ist der Wiedergewinnung von verlorenen frühen Rechtsauslegungen einer der ältesten kontinuierlich fortbestehenden Rechtstraditionen der Welt gewidmet, nämlich des bis heute lebendigen buddhistischen monastischen Rechts (Vinaya) der Theravāda-Tradition (Mahāvihāra-Schule), das etwa in das 3. Jh. v. Chr. zurückreicht. Das Ziel dieser Studie ist die Katalogisierung, Edition und Übersetzung von Zitaten aus frühen, heute verlorenen Kommentaren zum Vinaya (ca. 1. Jh. v. – ca. 3. Jh. n. Chr.), die in einem späteren Rechtskommentar zum Vinaya, der Samantapāsādikā (4./5. Jh.), überliefert sind. Auf dieser Grundlage werden die in diesen Zitaten zutage tretenden Auslegungen analysiert und in die Entwicklung des buddhistischen Rechts eingeordnet. Damit werden die relevanten Materialien erstmals systematisch zugänglich gemacht und ein Beitrag zur buddhistischen Rechtsgeschichte, insbesondere zur Geschichte des buddhistischen Mönchtums und der buddhistischen Rechtsauslegung, geleistet. Obwohl es eine Vielzahl buddhistischer monastischer Traditionen gibt, die jede ihren eigenen Korpus autoritativer Texte überliefern (Drei-Korb, Pāli Tipiṭaka, Sanskrit Tripiṭaka), ist nur der Kanon der Theravāda-Tradition vollständig in einer indischen Sprache (Pāli) erhalten. Er repräsentiert die Überlieferung der Mahāvihāra-Schule, der einzigen Untergruppe, deren Texte bewahrt sind. Das monastische Recht (Vinaya), bildet den ersten Teil des Kanons. Es enthält unter anderem die traditionell dem Buddha zugeschriebenen Regeln für Mönche und Nonnen, die bis in die Gegenwart Gültigkeit haben. Während der mehr als 2500 Jahre seit ihrem Inkrafttreten, wurden einige dieser Regeln den veränderten gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst. Entsprechende Auslegungen sind in einer Vielzahl von Kommentaren und Subkommentaren zum Theravāda-Vinaya enthalten. Für die Untersuchung der frühesten Interpretationen ist die Samantapāsādikā relevant, da sich ihr Autor auf die frühen, nun verlorenen Kommentare stützt, aus denen er häufig zitiert. Diese Kommentare sind: 1) die Mahā-Aṭṭhakathā (50 Zitate), 2) die Kurundī-Aṭṭhakathā (108 Zitate), 3) die Mahāpaccarī-Aṭṭhakathā (133 Zitate), 4) die Saṅkhepa-Aṭṭḥakathā (12 Zitate) und 5) die Andhaka-Aṭṭhakathā (19 Zitate). Im Rahmen des Projekts soll ein Katalog der 303 Zitate der ersten vier genannten Kommentare erstellt werden (der fünfte ist bereits Gegenstand einer anderen Untersuchung gewesen). Durch Heranziehung der drei wichtigsten Subkommentare— Vajirabuddhiṭīkā (Vjb, 10. Jh. n.Chr.), Sāratthadīpanīṭīkā (Sp-ṭ, 12. Jh. n.Chr.) und Vimativinodanīṭīkā (Vmv, ca. 12-13. Jh. n.Chr.) — soll außerdem das Fortleben dieser frühen Traditionen in späteren Jahrhunderten verfolgt werden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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