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Rechtfertigung a priori

Fachliche Zuordnung Theoretische Philosophie
Förderung Förderung von 2005 bis 2008
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5456503
 
Erstellungsjahr 2008

Zusammenfassung der Projektergebnisse

Die Erkenntnistheorie ist eine der zentralen Teildisziplinen der Philosophie. Sie fragt nach der Möglichkeit, Art und Reichweite von Erkenntnis. Verschiedene Arten von Erkenntnis hat man traditionellerweise unterschieden: Empirische Erkenntnis lässt sich durch Erfahrung gewinnen und durch empirische Belege rechtfertigen. Erkenntnis a priori gewinnt man durch den Gebrauch der Vernunft; sie lässt sich nur unabhängig von Erfahrung rechtfertigen. Die Frage nach dem Geltungsanspruch und der Reichweit solcher Erkenntnis a priori ist eine der zentralen Fragen in der gegenwärtigen erkenntnistheoretischen Debatte. (1) Die Arbeiten des Wissenschaftlichen Netzwerks haben zum einen geholfen, wichtige begriffliche Zusammenhänge schärfer zu konturieren und damit einen Begriffsapparat bereitzustellen, den auch zukünftige Forscher nutzen können. (2) Sie haben einen maßgeblichen Beitrag zur Beantwortung zentraler Fragen nach der Reichweite und dem Geltungsanspruch von Erkenntnis a priori geleistet. Auch der Zusammenhang zwischen modalem Wissen und Erkenntnis a priori einerseits und moralischem Wissen und Erkenntnis a priori andererseits konnte erhellt werden. (3) Schließlich haben sie auch deutlich gemacht, dass die methodologische Rolle von Erkenntnis a priori in der Philosophie ebenso wie in anderen nicht-empirisch arbeitenden Wissenschaften wie der Logik oder der (reinen) Mathematik zukünftig noch deutlicher in den Blick genommen werden muss. Sie haben damit die Agenda für zukünftige Forschungsprojekte in diesem Bereich mitgestaltet.

 
 

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