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Das Bundesverfassungsgericht und die Westintegration der Bundesrepublik Deutschland (1951-1955)
Antragsteller
Dr. Fabian Michl
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung
Förderung seit 2024
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 545368235
Das Projekt untersucht die Rolle des Bundesverfassungsgerichts in der Westintegration der Bundesrepublik zwischen 1951 und 1955. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie politisch das Gericht in den eminent politischen Fragen der Westbindung agierte und wie sein Handeln durch die genuin politischen Akteure bewertet wurde. Betrachtet werden die Entscheidungen des Gerichts zum Petersberger Abkommen (1952) und zum deutsch-französischen Wirtschaftsabkommen (1952), zum EVG-Vertrag (1952/1953) und zum Saarstatut (1955). Erschien das Gericht bislang als weitgehend passive Institution, die Konrad Adenauers Westintegration geschehen ließ, wird das Projekt nach den politischen Motiven für diese Haltung und ihre verfassungsrechtliche Umsetzung – etwa durch eine implizite Political-Questions-Doktrin – fragen. Es schließt damit eine Forschungslücke, die durch die tendenzielle Vernachlässigung der Verfassungsrechtsprechung in der allgemeinen Geschichtsschreibung und die Fokussierung der neueren Verfassungsgeschichte auf die frühe Grundrechtsjudikatur des Bundesverfassungsgerichts entstanden ist. Dabei schöpft es die Forschungspotentiale aus, die sich durch die Erschließung und Öffnung der Gerichtsakten ergeben. Die Basis bildet die umfangreiche archivalische Überlieferung des Bundesarchivs zu den genannten verfassungsgerichtlichen Verfahren sowie die dort archivierten Richternachlässe. Ergänzt wird dieser Kernbestand, der für das Projekt erstmals umfassend ausgewertet wird, durch die Akten von deutschen und alliierten (insb. französischen) Ministerien und gesetzgebenden Körperschaften. Den analytischen Rahmen für die Auswertung dieser Archivbestände bildet die Unterscheidung zwischen der Herstellung und der Darstellung gerichtlicher Entscheidungen: Während die Darstellung in den Entscheidungsgründen politische Motive tendenziell verbirgt, um die Entscheidung als eine rein juristische Ableitung zu präsentieren, können Rekonstruktion und Kontextualisierung des Herstellungsprozesses diese Motive zutage fördern. Diese Methoden ermöglichen eine informierte verfassungshistorische Einordnung und Bewertung, die das Projekt für die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Westintegration liefern soll.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen