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Die verfahrensübergreifende Verwendung von Informationen und die Grund- und Verfahrensrechte des Einzelnen
Antragsteller
Professor Dr. Martin Böse
Fachliche Zuordnung
Strafrecht
Förderung
Förderung von 2004 bis 2005
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5438638
Die Informationserhebung folgt im Strafverfahren einerseits undim Verwaltungsverfahren der Wirtschaftsaufsicht andererseitsunterschiedlichen normativen Vorgaben. Bei einem ungehindertenInformationsfluss von einem Verfahren in das andere besteht dieGefahr, dass die Vorgabe für die Informationserhebung und dasdarin verkörperte Schutzkonzept unterlaufen werden. Auf derGrundlage eines Strukturvergleichs zwischen Strafverfahren undVerwaltungsverfahren werden die Grenzen herausgearbeitet, diestaatlichen Eingriffen zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogenerDaten durch die verfassungsrechtlich garantiertenGrund- und Verfahrensrechte des Einzelnen gesetzt sind. Sodannwerden die bestehenden gesetzlichen Befugnisse zur verfahrensübergreifendenVerwendung von Informationen auf ihre Vereinbarkeitmit der Verfassung überprüft. Dabei zeigt sich insbesonderebei der Untersuchung des Schweigerechts im Strafverfahren,dass die gesetzlichen Regelungen zum Teil gegen dieverfassungsrechtlichen Vorgaben verstoßen; zum Teil kann diesesErgebnis allerdings durch eine verfassungskonforme Auslegungvermieden werden.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen