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Auswirkungen von Tarifverträgen und Entgeltöffnungsklauseln auf die Lohnflexibilität und die betriebliche Entwicklung
Antragsteller
Professor Dr. Gerd Ronning (†)
Fachliche Zuordnung
Wirtschaftstheorie
Förderung
Förderung von 2004 bis 2009
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5429355
Die hohe strukturelle Arbeitslosigkeit in Deutschland wird vielfach damit begründet, dass das wesentlich von kollektiver Lohnfestsetzung geprägte Entgeltsystem keine hinreichenden Flexibilisierungen im Entgeltbereich zulässt. Sowohl die Nutzung bestehender Flexibilisierungspotenziale als auch ihre Wirkungen waren jedoch bisher nur vereinzelt Gegenstand empirischer Forschungsarbeiten. Unter Verwendung angemessener mikroökonometrischer Verfahren soll daher analysiert werden, ob eine flexiblere Lohnanpassung und -differenzierung für die Betriebe eine Antwort auf die Existenz heterogener Arbeitsmärkte darstellt. Als Datengrundlagen werden der Linked-Employer-Employee-Datensatz des IAB sowie die Verdienststrukturerhebung der statistischen Ämter verwendet. Zunächst wird analysiert, ob Betriebe von den bestehenden Flexibilisierungspotenzialen - sei es durch fehlende Tarifbindung oder durch Öffnungsklauseln in Tarifverträgen - tatsächlich Gebrauch machen. Hierzu wird erstmals für Deutschland eine Typologisierung der Tarifvertragslandschaft hinsichtlich der Existenz und Ausgestaltung von Öffnungsklauseln erstellt und für multivariate Analysen nutzbar gemacht. Darüber hinaus werden die Wirkungen eines Tarifaustritts auf die betriebliche Lohnflexibilität sowie die Wirkungen der Inanspruchnahme von Lohnflexibilisierungspotenzialen auf die betriebliche Entwicklung analysiert. Zuletzt soll im Rahmen von Fallstudien in ausgewählten Tarifbereichen die Akzeptanz verschiedener Formen der Entgeltflexibilisierung bei Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten untersucht werden.
DFG-Verfahren
Schwerpunktprogramme
Beteiligte Person
Professor Dr. Harald Strotmann