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Die ungewollte Diskriminierung in der internationalen Rechtsanwendung. Zur Anwendung, Berücksichtigung und Anpassung von Normen aus unterschiedlichen Rechtsordnungen

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2003 bis 2004
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5403123
 
Wird ein Sachverhalt von mehreren Rechtsordnungen erfaßt, kannderen fehlende Abstimmung vielschichtige Probleme verursachen,die eingangs anhand von 20 wirklichen Fällen demonstriert werden.Das kollisionsrechtliche Instrument der Anpassung (oderAngleichung) kann hier einen richterlichen Eingriff in anwendbaresRechts gestatten. Voraussetzungen und methodische Einordnungsind bisher nicht befriedigend geklärt. Die vorliegendeArbeit stellt diese Anpassung auf eine verfassungsrechtlicheGrundlage (Verbot der Diskriminierung) und erörtert dabei auchdie internationale Reichweite von Grundrechten. Gerichte sindzur Nichtanwendung oder Modifikation anwenbaren Rechts nur,aber auch immer dann befugt und verpflichtet, wenn: 1. ansonstenein Ergebnis droht, welches keine der beteiligten Rechtsordnungenfür sich genommen für einen reinen Inlandsfall willund 2. keine anwendbare Norm den internationalen Sachverhaltbewußt anders behandeln will. Vieles, was nach traditionellemVerständis zur Anpassung zählt, legitimiert dagegen keinensolchen Eingriff. Umgekehrt klammert das traditionelle Verständniszahlreiche Situationen aus, in denen ebenfalls eineungewollte Diskriminierung eines internationalen Sachverhaltsdroht. Methoden und Grenzen der richterlichen Anpassung werdenebenfalls behandelt. Im Vorfeld schlägt die Arbeit eine Hinwendungzu einem allseitigen und umfassenden Kollisionsrecht, dassich teilweise völkerrechtlich absichern läßt. Ebenso legt dieArbeit dar, in welchen Situationen an sich nicht anwendbareRechtsnormen dennoch bei der Entscheidungsfindung berücksichtigtwerden können.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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