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Gefährlichkeit und Verhältnismäßigkeit: Grundlagen und Begrenzungen des Maßregelrechts aus strafrechtlicher und kriminologischer Sicht
Antragsteller
Professor Dr. Axel Dessecker
Fachliche Zuordnung
Strafrecht
Förderung
Förderung von 2002 bis 2005
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5402433
Die Untersuchung liefert einen Beitrag zur Systematisierung desMaßregelrechts anhand der allgemeinen Grundsätze der Gefährlichkeitund der Verhältnismäßigkeit. Maßregeln sind nach demdeutschen Kriminalrecht bestimmte Sanktionen, die ausschließlichZwecken der Individualprävention dienen und damit diePalette der Strafen ergänzen sollen. Die Untersuchung konzentriertsich in erster Linie auf die Voraussetzungen für diegerichtliche Anordnung der drei freiheitsentziehenden Maßregeln,die das Strafgesetzbuch vorsieht, nämlich der Unterbringungin einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB), derUnterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) und derSicherungsverwahung (§ 66StGB). Das vorrangige Konzept derGefährlichkeit verweist auf die künftige Begehung erheblicherDekikte, die von bestimmten Straffälligen erwartet werden unddurch die Intervention der Maßregel verhindert werden sollen.Es ist von möglichst aussagekräftigen Prognosen abhängig. Damitenthält es zugleich ein begrenzendes Element: jenseits nachvollziehbarerGefährlichkeitsprognosen soll keine Maßregelverhängt werden. Dagegen ist die Forderung nach VerhältnismäßigkeitAusdruck eines verfassungsrechtlich verankerten allgemeinenRechtsgrundsatzes, der sich vor allem bei der Begrenzungder Vollstreckungsdauer auswirkt. Die Untersuchung verbindetrechtssystematische und kriminologische Ansätze; die Interpretationvon Rechtsvorschriften erfolgt unter Einbeziehung empirischerForschungsergebnisse einschließlich des internationalenForschungsstands.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen