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Holistische Umweltethik: Vorrangregeln für die Naturschutzpraxis

Antragsteller Dr. Martin Gorke
Fachliche Zuordnung Theoretische Philosophie
Förderung Förderung von 2003 bis 2011
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5401503
 
Unter den vier Grundtypen der modernen Umweltethik stellt der Holismus die umfassendste Konzeption direkter menschlicher Verantwortung dar. In einer holistischen Umweltethik haben alle Naturwesen und Gesamtsysteme (also nicht nur Menschen, sondern z.B. auch Tiere, Pflanzen, Felsformationen, Arten, Ökosysteme und die Biosphäre als Ganzes) einen Eigenwert. Neben der Frage der Begründbarkeit ist ein Haupteinwand gegen den Holismus, dass dessen maximale Ausweitung der Moralgemeinschaft zwangsläufig eine Fülle von Zielkonflikten und Abwägungsproblemen mit sich bringt. Wie diese ethisch zu bewältigen sind, ist bislang weitgehend unklar. Da der "Eigenwert der Natur" inzwischen aber in die verschiedensten Naturschutzgesetze Eingang gefunden hat, ist dieses Defizit nicht nur theoretisch unbefriedigend, sondern auch unter praktischen Gesichtspunkten prekär. Ziel des Forschungsprojektes ist es, den Holismus durch die Ausarbeitung von Vorrangregeln so weit wie möglich operationalisierbar zu machen. Diese "Prinzipien zweiter Ordnung" sollen es dem verantwortungsbewussten Individuum erleichtern, unter Bezug auf die wahrscheinlichen Folgen seines Handelns Beeinträchtigungen der Natur zu minimieren. Des weiteren sollen sie dem Naturschützer eine Orientierungshilfe bei der Bewältigung von Zielkonflikten innerhalb des Naturschutzes bieten (also z.B. bei Konflikten zwischen Arten-, Biotop- und Prozessschutz oder bei der Diskussion um Leitbilder).
DFG-Verfahren Forschungsstipendien
 
 

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