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Die strafrechtliche Geschäftsherrenhaftung

Subject Area Criminal Law
Term from 2002 to 2004
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 5378421
 
Bei der strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung, also der "generellen Garantenpflicht des Betriebsinhabers und leitender Funktionäre im Betrieb zur Verhinderung von betriebsbezogenen Straftaten nachgeordneter Betriebsangehöriger" (Kühl, in: Lackner/Kühl, Strafgesetzbuch, 24. Aufl. 2001, § 13 Rn. 14), handelt es sich um eine zentrale Frage der Verantwortungsverteilung in Betrieben und Unternehmen. Obwohl sich die Wissenschaft seit Anfang der 70er Jahre des 20. Jahrhunderts mit der Problematik der strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung befaßt, gilt diese nach weit verbreiteter Ansicht auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts als ungelöst (vgl. nur Kühl, aaO). Das Forschungsvorhaben bezweckt eine grundsätzliche Untersuchung der strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung. Hierfür wird eine umfassende Analyse der Voraussetzungen dieser Form der Verantwortlichkeit vorgenommen, die zahlreiche Grundfragen des Allgemeinen Teils des Wirtschaftsstrafrechts betrachtet und auch wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse einbezieht. Geklärt werden soll, ob der Gesamtkomplex der strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung von der derzeitigen Gesetzeslage ausreichend erfaßt wird oder dieser spezifisch wirtschaftsstrafrechtlichen Problematik nur durch eine ausdrückliche Regelung im Allgemeinen Teil des StGB Rechnung getragen werden kann.
DFG Programme Research Fellowships
 
 

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