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Die strafrechtliche Geschäftsherrenhaftung
Antragsteller
Privatdozent Dr. Martin Wassmer
Fachliche Zuordnung
Strafrecht
Förderung
Förderung von 2002 bis 2004
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5378421
Bei der strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung, also der "generellen Garantenpflicht des Betriebsinhabers und leitender Funktionäre im Betrieb zur Verhinderung von betriebsbezogenen Straftaten nachgeordneter Betriebsangehöriger" (Kühl, in: Lackner/Kühl, Strafgesetzbuch, 24. Aufl. 2001, § 13 Rn. 14), handelt es sich um eine zentrale Frage der Verantwortungsverteilung in Betrieben und Unternehmen. Obwohl sich die Wissenschaft seit Anfang der 70er Jahre des 20. Jahrhunderts mit der Problematik der strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung befaßt, gilt diese nach weit verbreiteter Ansicht auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts als ungelöst (vgl. nur Kühl, aaO). Das Forschungsvorhaben bezweckt eine grundsätzliche Untersuchung der strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung. Hierfür wird eine umfassende Analyse der Voraussetzungen dieser Form der Verantwortlichkeit vorgenommen, die zahlreiche Grundfragen des Allgemeinen Teils des Wirtschaftsstrafrechts betrachtet und auch wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse einbezieht. Geklärt werden soll, ob der Gesamtkomplex der strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung von der derzeitigen Gesetzeslage ausreichend erfaßt wird oder dieser spezifisch wirtschaftsstrafrechtlichen Problematik nur durch eine ausdrückliche Regelung im Allgemeinen Teil des StGB Rechnung getragen werden kann.
DFG-Verfahren
Forschungsstipendien