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Überlegungen zum Prinzip des Gesetzlichen Richters im Strafverfahren
Antragsteller
Professor Dr. Christoph Sowada
Fachliche Zuordnung
Strafrecht
Förderung
Förderung von 1997 bis 2002
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5378249
Die Arbeit untersucht den Stellenwert, der dem Verfassungsprinzip des gesetzlichen Richters im heutigen Strafprozeß zukommt. In vier Teilen werden die Grundlagen entwickelt, der verfassungsrechtliche Gehalt bestimmt sowie die einschlägigen gerichtsverfassungsrechtlichen und strafprozessualen Fragen erörtert. Den Kernpunkt der Probleme bildet das Spannungsverhältnis zwischen der Formenstrenge als Bollwerk gegen staatlichen Machtmißbrauch und dem Streben nach möglichst flexiblen und prozeßökonomischen Organisationsformen. Das Postulat des gesetzlichen Richters dient auch der Kompensation der Ungleichheit, die sich aus der Personengebundenheit jeder Rechtsanwendung ergibt. Zu diesem Zweck statuiert Art. 101 I 2 GG ein Strukturpinzip der rechtsprechenden Gewalt, das die gleichsam 'blindlings' erfolgende Festlegung der zur Entscheidung berufene(n) Person(en) anhand abstrakt-genereller Regelungen zum Gegenstand hat. Der gerichtsverfassungsrechtliche Teil behandelt die gerichts- und spruchkörperinterne Geschäftsverteilung. Im strafporzessualen Teil führt die Prüfung der gesetzlichen Zuständigkeitsnormen zu dem Ergebnis, daß die §§ 24 I Nr. 3 GVG, 354 II und 210 III StPO wegen Verstoßen gegen Art. 101 I 2 GG verfassungswidrig sind.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen