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Widersprüchliche Regelungskonzeptionen im Bundesstaat

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2002 bis 2003
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5370741
 
Die föderale Ordnung des Grundgesetzes verteilt die Zuständigkeiten zur Gesetzgebung - nach den verschiedenen Sachmaterien getrennte - auf Bund und Länder. Dabei kann es dazu kommen, daß an den Rändern der jeweiligen Zuständigkeitsbereiche ein eigentlich zuständiger Hoheitsträger mit seiner Regelung Wirkungen hervorruft, die in den fremden Zuständigkeitsbereich hinüberreichen. Es kann sich also zutragen, daß beispielsweise ein Landesgesetz Wirkungen erzeugt, die der Intention eines benachbarten Bundesgesetzes widersprechen und möglicherweise dessen Wirksamkeit gefährden. Der verfassungsrechtliche Umgang mit derartigen Konflikten ist im wissenschaftlichen Schrifttum noch nicht abschließend geklärt. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1998 in mehreren Verfahren über solche Konflikte zu entscheiden und rekurrierte zu seiner Lösung auf ein Gebot der 'Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung', das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleiten sei. Mit diesem Vorgehen stieß es auf z.T. heftige Kritik. Die vorliegende Dissertation versucht, die dabei sich vermischenden rechtsstaatlichen und bundesstaatlichen Aspekte zu trennen. Sie ermittelt zunächst, in welcher Gestalt und an welchen Stellen derartige Konflikte aufbrechen können, bevor sie untersucht, inwieweit bereits den im Grundgesetz enthaltenen Kompetenzvorschriften eine zufriedenstellende Lösung zu entnehmen ist. Im Anschluß daran erörtert sie die rechtsstaatlichen Anforderungen an eine widerspruchsfreie Gesetzgebung in einem bundesstaatlichen Gefüge und stimmt dem Bundesverfassungsgericht zu, was das Maß des nicht hinnehmbaren Widerspruchs betrifft. Si plädiert jedoch dafür, entgegen der gerichtlichen Vorgehensweise bundesstaatliche und rechtsstaatliche Aspekte in der verfassungsrechtlichen Arbeit weiterhin strikt zu trennen.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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