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Volenti non fit iniuria - Die Einwilligung im Privatrecht
Antragsteller
Professor Dr. Ansgar Ohly
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2002 bis 2003
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5361764
Die Einwilligung ist eine Zustimmung des Betroffenen zu einem tatsächlichen Verhalten, das ohne diese Zustimmung rechtswidrig wäre. Damit unterscheidet sie sich von der Einwilligung im Sinne des § 183 BGB, der vorherigen Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft, das ohne diese Zustimmung nichtig wäre. Meist wird die Einwilligung als Rechtfertigungsgrund angesehen. Ihre wesentliche Bedeutung entfaltet sie im Deliktsrecht, ihr Anwendungsbereich ist aber nicht hierauf beschränkt. Die wesentlichen Fallgruppen sind die Einwilligung des Patienten im Medizinrecht, die Einwilligung in die Nutzung von Persönlichkeitsaspekten und die Einwilligung in Eigentumseingriffe. Der erste Teil der Arbeit ist eine Bestandsaufnahme der historischen Entwicklung von der Maxime im römischen Recht bis zu den Beratungen zum BGB und des heutigen Standes der zivilrechtlichen Lehre. Der zweite Teil widmet sich der Grundlegung und dogmatischen Einordnung. Im dritten Teil werden anhand von Beispielen und unter vergleichender Berücksichtigung des Rechts der USA und Großbritanniens die einzelnen Wirksamkeitsvoraussetzungen untersucht. Ergebnis ist eine Einwilligungslehre, die auf dem Gedanken der personalen Autonomie beruht und die erstmals der Einwilligung als Institut des Privatrechts klare Konturen verleiht.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen