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Rechtsstaat und Umweltstaat - Zugleich ein Beitrag zur Grundrechtsdogmatik im Rahmen mehrpoliger Verfassungsrechtsverhältnisse

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2000 bis 2001
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5310656
 
Das Werk widmet sich dem Spannungsverhältnis zwischen demverfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip und dem, insbesondere in Art. 20a GG zum Ausdruck kommenden, Umweltstaatsprinzip. Hintergrund ist die in den Sozialwissenschaften konstatierte "Risikogesellschaft", in der (z.B. in der Biotechnologie) der Umgang mit naturwissenschaftlicher Ungewißheit und Risiken eine permanente Herausforderung für den Staat darstellt. Folglich ist dieser in Wahrnehmung seiner aus dem Gewaltmonopol fließenden Schutzaufgabe über die klassische Gefahrenabwehr hinaus nunmehr zur Risikovorsorge verpflichtet. Der Umweltstaat ist rechtlich gesehen daher Vorsorgestaat. Mit dem Vorsorgeprinzip, das zunächst ausführlich konkretisiert und konturiert wird, können weitreichende Eingriffe in die grundrechtlich garantierte Wirtschaftsfreiheit verbunden sein. Das so skizzierte Spannungsverhältnis löst sich im materiellen Rechtsstaat auf der Ebene der Grundrechte, die als Abwehrrechte einerseits und als Schutzansprüche andererseits ein mehrpoliges Verfassungsrechtsverhältnis begründen. Auf dieser Grundlage entwickelt die Arbeit grundrechtsdogmatische Vorgaben (z.B. Gleichberechtigung von Abwehr- und Schutzdimension; Notwendigkeit einer mehrpoligenVerhältnismäßigkeitsprüfung), die sodann mit Blick auf konkrete, in Wissenschaft und Praxis diskutierte Lösungsansätze im Verfassungs- und Verwaltungsrecht angewandt werden.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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