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Unterschiede der Methodik in der Auslegung vereinheitlichten Privatrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, in Ländern kontinentaleuropäischer und angelsächsischer Rechtstraditionen

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2000 bis 2001
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5287260
 
Seit Geltung des sog. UN-Kaufrechts hat das vereinheitlichte Recht an Bedeutung gewonnen. Es handelt sich um Privatrecht, das mittels völkerrechtlicher Abkommen in den Unterzeichnerstaaten Anwendung findet und den Zweck hat, bei bestimmten internationalen vertraglichen Transaktionen jeweils gleiche Vorschriftne zur Anwendung kommen zu lassen. Idealerweise wird das vereinheitlichte Recht von den Gereichten in den verschiedenen Unterzeichnerstaaten in gleicher Weise interpretiert, was mangels eines obersten Gereichtes, das eine einheitliche Auslegung durchsetzen könnte, durch eine weitreichende Diffusion der internationalen Rechtssprechung und Lehre ermöglicht werden muß. Ein Hindernis liegt aber in den unterschiedlichen Rechtstraditionen und damit in den divergierenden Auslegungsmethoden der Unterzeichnerstaaten, die sich insbesondere im Vergleich zwischen dem angelsächsischen Common Law und dem kontinentaleuropäischen Civil Law bemerkbar machen, und die dazu führen können, daß im Wortlaut gleiche Gesetzestexte in Staaten dieser beiden Rechtsfamilien verschieden interpretiert werden. Ziel des Vorhabens ist es, beide Denkweisen zu vergleichen, ihre Wirkungen auf die Auslegung von Einheitsrecht zu erkennen und mit Hilfe von Veröffentlichungen in den konkreten Fällen vor der Gefahr divergierender Auslegung zu warnen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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