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Anwendungsorientierte Verfassungsauslegung - Der Status des Bundestagsabgeordneten im Spiegel der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Antragsteller
Professor Dr. Hans-Joachim Cremer
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung von 2000 bis 2001
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5265846
Die Arbeit befaßt sich mit der Methodik der Verfassungsauslegung und versucht begreiflich zu machen, was der Begriff "Konkretisierung des Rechts" bedeutet. Als praktischer Ausgangspunkt dient dem Autor die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht zur Stellung des Bundestagsabgeordneten. Er stellt zunächst dar, welche Rechte - etwa das Rederecht, das Recht auf Information oder auf Mitarbeit in den Ausschüssen - das Gericht dem einzelnen Abgeordneten zugesprochen hat, um innerhalb des Parlaments wirken zu können. Dabei geht er der Frage nach, auf welche Weise das Gericht all diese Einzelrechte aus dem Grundgesetz abgeleitet hat, wo es zur Stellung der Abgeordneten lediglich heißt: 'Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen'. Aufbauend auf der systematischen Darstellung des ersten Teils deutet der Autor die Verfassung als normative Ordnung und entwickelt in Anlehnung an die Philosophie des Aristoteles methodische Regeln der Verfassungsauslegung. Diese erlauben ihm nicht nur, die Rechtsprechung des Bundesverfassunsgerichts zur intraparlamentarischen Stellung des Abgeordneten auf ihre Richtigkeit hin zu beurteilen. Sie erweisen sich vielmehr als allgemeingültige Prinzipien, die überall herangezogen werden können, wo es um die Auslegung und Konkretisierung von Rechtsvorschriften geht.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen