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Die Lehre vom Schutzzweck der Norm und die strafgesetzlichen Erfolgsdelikte
Antragsteller
Privatdozent Dr. Wilhelm Degener
Fachliche Zuordnung
Strafrecht
Förderung
Förderung von 2000 bis 2001
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5265726
Der "Schutzzweck der Norm" hat sich in der Strafrechtswissenschaft im Anschluß an entsprechende Tendenzen des zivilistischen Deliktsrechts zu einem vielbeschäftigten Haftungskorrektiv bei strafgesetzlichen Erfolgsdelikten entfaltet. Er zählt heute zu den wichtigsten Kriterien der Lehre von der objektiven Zurechnung. Diese Entwicklung hat sich weitgehend ohne eine theoretische Ergründung des Korrektivs vollzogen. Es fehlt an einer präzisen Justierung der unterschiedlichen Erscheinungsformen und Funktionen des Schutzzweckdenkens. Ebenso bleiben die historischen Gründe, die gesetzlichen Vorgegebenheiten und das dogmatische Umfeld der strafrechtlichen Schutzzweckanalyse regelmäßig unbeachtet. Bei diesen Versäumnissen setzt die vorliegende Arbeit an. Sie gelangt zum Ergebnis, daß der Einsatz des "Schutzzwecks der Norm" zur Sicherstellung der gewünschten Haftungseinschränkungen entbehrlich und in den vorherrschenden Ausformungen des Regulativs dogmatisch fehljustiert ist.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen