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Umweltfreundliche Beschaffung - Das Auftragsvergaberecht als Mittel zur Durchsetzung von Umweltschutz und Umweltrecht

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2000 bis 2005
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5250376
 
Ziel des Vorhabens ist die Klärung der Frage, inwieweit Umweltkriterien bei der Beschaffung der öffentlichen Hand berücksichtigt werden dürfen. Die umweltfreundliche Beschaffung kann mit dem Bemühen "der öffentlichen Hand [beschrieben werden], ihren Bedarf an Produkten und Dienstleistungen unter der Beachtung von Umweltkriterien zu decken". Im Zuge dieses Verfahrens ist Untersuchungsgegenstand, auf welche Art und Weise Umweltaspekte überhaupt Einfluß auf die Auftragsvergabe nehmen können. Dies führt zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten rechtlich zulässig ist. Die Betrachtung beschränkt sich nicht nur auf die Sichtweise der Beschaffungsstellen, eine umweltfreundliche Auftragsvergabe zu betreiben. Vielmehr wird auch der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers beleuchtet, die Rechtslage im Hinblick auf eine umweltfreundliche Beschaffung anzupassen. Seit dem 1.1.1999 ist die öffentliche Auftragsvergabe in §§ 97ff. GWB geregelt. Vor diesem Hintergrund ist zu untersuchen, welche Neuerungen sich ergeben. Ein weiterer Schwerpunkt des Vorhabens ist die Vereinbarkeit mit Europarecht. Neben dem Primärrecht sind insbesondere die erlassenen Richtlinien im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe zu beachten. In diesem Zusammenhang ist fraglich, ob das Europarecht im Hinblick auf den Umweltschutz Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten bereithält, auch strengere Anforderungen an den Beschaffungsvorgang zu stellen. Lösungswege sind anhand von praktischen Beispielen aufzuzeigen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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