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Klonierung beim Menschen. Ethische und rechtliche Kriterien der Beurteilung angesichts neuer Entwicklungen in Klonierungstechnik und Stammzellforschung

Fachliche Zuordnung Praktische Philosophie
Förderung Förderung von 1998 bis 2004
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5146172
 
Die im Antrag für das Projekt "Klonierung beim Menschen" in den Blick genommene weitere Entwicklung von Klonierung und Stammzellforschung in Anwendung auf den Menschen hat durch die Etablierung menschlicher embryonaler Stammzellen im November 1998 und durch den weiteren raschen Fortschritt in den Klonierungstechniken noch vor Beginn des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft innerhalb der "Förderinititative Bioethik" bis zum Jahresende 2000 geförderten Projekts eingesetzt. Die Ausdehnung des Forschungsspektrums hat seitdem zu einer schrittweisen und in ihren Endresultaten noch nicht absehbaren Erweiterung der wissenschaftlichen Erkenntnisse geführt und entsprechende therapeutische Anwendungen auf den Menschen in greifbare Nähe rücken lassen. Stärker als erwartet hat dies weltweit eine neue Phase in der Debatte um die ethischen und rechtlichen Grenzen dieser Anwendung ausgelöst, in der bislang geltende Regelungen überprüft und in Frage gestellt werden. Das im Antrag für das Projekt "Klonierung beim Menschen" genannte Ziel, die ethischen und rechtlichen Kriterien und Argumente, die in der bisherigen Debatte und in den vorliegenden internationalen Stellungnahmen zur Regelung der Anwendung der Klonierungs- und Stammzelltechniken auf den Menschen verwendet werden, einer vergleichenden Analyse zu unterziehen, wird bis zum Ende der Förderungsdauer erreicht werden. Doch macht die aktuelle Entwicklung und ihre Konsequenzen für die ethische und rechtliche Problematik eine Fortsetzung des Projekts dringend erforderlich. Dabei ist zu untersuchen, ob und in welcher Weise die neuen naturwissenschaftlichen und therapeutischen Entwicklungen die bisherigen ethischen und rechtlichen Fragestellungen verändern, ob und in welcher Weise sich die Zielpräferenzen und Statusargumente im Blick auf die neuen Anwendungsmöglichkeiten verändert darstellen, ob und gegebenenfalls welche neuen Annahmen an die Stelle der gegenwärtig verwendeten zu treten haben und welche Folgerungen sich hieraus für die rechtliche Beurteilung ergeben. Ziel der Untersuchung bleibt die Entwicklung einer Kriteriologie der ethischen und rechtlichen Entscheidung im Handlungsfeld der Klonierung im Humanbereich. Die Untersuchung soll einer Strukturierudng des Handlungsfeldes in drei Teilbereiche folgen, nämlich ES-Zelltechnologie, Kerntransfer-Techniken und den hiermit verbundenen Zielsetzungen besondere Beachtung geschenkt werden. Charakteristikum der Untersuchung ist wie bisher ihre Interdisziplinarität, die durch einen ständigen Rückbezug zwischen Philosophie (Ethik/Naturphilosophie), Rechtswissenschaften und Naturwissenschaften sowie durch ihren Einbezug in die sich etablierende deutsche Stammzellforschudng gesichert wird.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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