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Alternative Modelle zum bilateralen Abkommen als Lösung für ABS-Herausforderungen
Antragsteller
Dr. Evanson Chege Kamau
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung seit 2022
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 505443509
Basierend auf dem Konzept der souveränen Rechte der Staaten über ihre natürlichen Ressourcen, das erstmals 1962 von der UN-Generalversammlung in der Resolution 1803 XVIII festgelegt wurde, führte die CBD eine bilaterale quid pro quo Arrangement über den Austausch von genetischen Ressourcen (GR) und traditionellem Wissen, das mit diesen Ressourcen verbunden ist (aTK), und Vorteilausgleich aus ihrer Nutzung, zwischen ihren Bereitstellern und Nutzern ein. Artikel 15 legt ein System der Kontrolle durch den Bereitsteller fest, das auf der vorherigen Zustimmung (Prior Informed Consent, PIC) und gegenseitig vereinbarten Bedingungen (Mutual Agreed Terms, MAT) basiert, sowie auf der Verpflichtung des Nutzers, die Vorteile aus der Nutzung zu teilen. Dieses System hat schlecht funktioniert (Prip und Rosendal 2015) und das Projekt des Vorteilsausgleichs wird von einigen Autoren als gescheitert beurteilt (Muller et al. Dezember 2019; Muller 2015; Winter 2021). Nachdem sich die Vertragsparteien der CBD auf ein verbindliches Instrument geeinigt hatten, das die Rechtssicherheit, Klarheit, Transparenz als auch Vorteilsausgleich sichern sollte, hoffte man mit dem Nagoya-Protokoll (NP) von 2010, dass die existierende Herausforderungen und das daraus resultierende Chaos beseitigt würden (Kamau 2014). Die Realität ist entmutigend 29 bzw. 10 Jahre nach der Verabschiedung der CBD bzw. des NP. Selbst mit den neuen Gesetzen, die versuchen, eine Konformität mit dem NP zu erreichen, bleiben für den Zugang und Vorteilsausgleich (Access and Benefit-Sharing, ABS) zahlreiche Herausforderungen. Insbesondere der monetäre Vorteilsausgleich, der für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Biodiversität von großer Bedeutung ist, wurde bisher nur unzureichend umgesetzt. Unsere Hypothese ist, dass der Kern dieser Herausforderungen im bilateralen quid pro quo Arrangement liegt. Außerdem wird der Bilateralismus als schlecht passend zu den Modalitäten des Zugangs und der Nutzung von und des Vorteilsausgleichs aus digitalen Sequenzinformationen (DSI) angesehen (Laird et al., 2020; Scholz et al., 2020), die eine Grundlage für die eigentliche Quelle des (monetären) Nutzens darstellen und deren Besitz derzeit ein großer Streitpunkt zwischen Anbietern und Nutzern ist. Ausgehend von einer Analyse und Erläuterung der Errungenschaften und Misserfolge des gegenwärtigen Systems zielt das Forschungsprojekt darauf ab, alternative Modelle mit der wesentlichen Frage der Verknüpfung oder Entkopplung von Hoheitsrechten und Benefit-Sharing zu untersuchen. Das Thema ist sehr aktuell und das Projekt kommt zur rechten Zeit angesichts der aktuellen Diskussionen über multilateralen Vorteilsausgleich in verschiedenen Foren und der Entscheidungen, die in den nächsten Jahren getroffen werden. In der Tat haben diesbezügliche Überlegungen auf der Ebene der CBD begonnen.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen