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Koordinationsfonds
Antragsteller
Professor Dr. Reinold Schmücker
Fachliche Zuordnung
Praktische Philosophie
Kunstgeschichte
Kunstgeschichte
Förderung
Förderung seit 2022
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 502615085
Der Zugang zu kulturellen Gütern ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass das Menschenrecht auf kulturelle Teilhabe (Art. 27 AEMR) in Anspruch genommen werden kann. Zu den relevanten kulturellen Gütern gehören alle Artefakte, die der Informationsvermittlung oder der Artikulation und Weiterentwicklung des Welt- und Selbstverständnisses einer Kultur dienen: Werke der Kunst, Bestände von Archiven, Sammlungen und Museen, Publikationen der Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung und Ähnliches mehr.Der digitale Wandel hat Möglichkeiten und Bedingungen des Zugangs zu kulturellen Gütern grundlegend verändert und wird auch künftig neue Formen und Praxen der Produktion, Reproduktion und Rezeption solcher Güter sowie der Interaktion mit ihnen bedingen: Im Zuge der Digitalisierung entstehen einerseits dynamisierte und potenziell demokratische Arten des Zugangs zu kulturellen Gütern, zu Museen, Sammlungen, Archiven, aber auch zu immateriellen Gütern, die ausschließlich im Cyberspace existieren oder mittels digitaler Technologien in neuartiger Weise erschlossen werden können. Zugleich greifen auch neue Formen der Zugangsbeschränkung in die Nutzungsmöglichkeiten und Nutzungsrechte Einzelner wie spezifischer Gruppen ein. Darüber hinaus bindet Digitalität die Produktion und Rezeption von kulturellen Gütern an technologische Voraussetzungen, die sich als Zugangsbedingungen zweiter Ordnung charakterisieren lassen. Die Kolleg-Forschungsgruppe analysiert den durch die Digitalisierung bedingten Wandel des Zugangs zu kulturellen Gütern primär – jedoch nicht ausschließlich – im Hinblick auf Kunst. Sie nimmt die Chancen und Entwicklungsperspektiven als auch die Problemkonstellationen und Konflikte, die sich daraus ergeben, unter kunstwissenschaftlichen, kuratorischen und ethischen Gesichtspunkten in den Blick. Die Kolleg-Forschungsgruppe soll so (1) den kunstwissenschaftlichen Forschungsstand erheblich verbreitern durch die Analyse der Bedeutung des Zugangs zu digitalen Technologien für die Kunstproduktion und -rezeption, die Untersuchung der Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten, die der digitale Wandel für den Zugang zu zeitgenössischer, aber auch zu älterer Kunst eröffnet, und die Reflexion kunstspezifischer Probleme der Zugänglichkeit über die bisher vornehmlich analysierten zeitbasierten und ephemeren Kunstformen hinaus. Sie soll darüber hinaus (2) Konsequenzen der durch den digitalen Wandel veränderten Möglichkeiten des Zugangs und der Beschränkung des Zugangs zu Kunst und anderen Sammlungsgütern für das kuratorische Handeln aufzeigen. Und sie zielt (3) darauf ab, die urheberrechtspolitische und rechtswissenschaftliche Debatte um eine ethische Perspektive auf Konflikte zu bereichern, die den Zugang zu Kunst und anderen kulturellen Gütern betreffen, und konkrete ethische Prinzipien auszuarbeiten, die rechtspolitische Anstöße geben und als Grundlage für die ethische Bewertung rechtlicher Regelungen des Zugangs zu kulturellen Gütern dienen können.
DFG-Verfahren
Kolleg-Forschungsgruppen