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Smart Contracts im System des Bürgerlichen Rechts, Urheber- und Vollstreckungsrechts
Antragsteller
Dr. Daniel Timmermann
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung seit 2022
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 500701017
Der Nutzwert einer Gebrauchssache wird dem Besitzer nicht allein durch seine Sachherrschaft, sondern erst durch die Nutzungsmöglichkeit der Sache zugewiesen. In der algorithmisierten und digitalisierten (iSv vernetzten) Welt werden Sachen zunehmend mit einer bestimmten Software funktional fest verbunden, daher können sie ihre bestimmungsgemäße Funktion ohne die dazugehörige Software nicht erfüllen. In der analogen, nicht vernetzten Welt ist es aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, die Gebrauchbarkeit einer Sache per Fernzugriff zu beschränken oder gar vollständig aufzuheben. Durch die zunehmende „Versmartung“ von Gegenständen sowie das Internet der Dinge, also die Vernetzung von Gegenständen, entstehen neue technische Einwirkungsmöglichkeiten (z.B. bei Bike- bzw. Car-Sharing-Geschäftsmodellen), deren rechtliche Zulässigkeit bisher nicht systematisch und umfassend analysiert wurde. Primäres Ziel der Untersuchung ist eine umfassende Bestandsaufnahme der rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen vorcodierter automatisierter Rechtshandlungen bei Sachen mit digitalen Elementen. Die Analyse umfasst das Schuld-, Sachen- und Deliktsrecht, das Urheberrecht sowie das Zwangsvollstreckungsrecht. Dadurch wird offen gelegt, inwiefern sogenannte Smart Contracts das Potenzial besitzen, Vertragsbrüche technisch unmöglich zu machen, ohne dadurch selbst das Recht zu verletzen. Deckt die Studie eventuell bestehende Schwächen des Ordnungsrahmens auf, werden gesetzgeberische Handlungsoptionen zu dessen Verbesserung dargestellt beziehungsweise entwickelt und sodann bewertet. Die rechtsdogmatische Untersuchung soll rechtspolitisch als zukunftsorientierter Grundstock dienen, um kurz- bis mittelfristig Änderungen der schuldrechtlichen sowie urheberrechtlichen Zulässigkeit von Vertragsgestaltungen zu erwägen und langfristig über eine Neukonzeption des Sach-, Besitz- und Eigentumsbegriffs zu debattieren. Die Abhandlung führt das Forschungsgespräch fort und hat zum Ziel, dass das Recht mit der technischen Entwicklung mithält beziehungsweise sie vorausschauend mitgestaltet.
DFG-Verfahren
WBP Stelle