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Katastrophenschutzrecht - Grundstrukturen und Vereinheitlichung
Antragsteller
Professor Dr. Michael Kloepfer
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung von 2007 bis 2010
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 46137581
Katastrophen werden von modernen Gesellschaften grundsätzlich nicht hingenommen, sondern planvoll zu bewältigen versucht. Da Katastrophen aber durch ihre Außergewöhnlichkeit und oft auch durch ihre Unvorhersehbarkeit gekennzeichnet sind, muss das eigentlich Unplanbare rechtlich antizipiert werden. Das Katastrophenschutzrecht oder (modern gesprochen) Bevölkerungsschutzrecht hat mehrere Quellen. Aus alter Zeit speist es sich aus dem Brandschutzund Deichrecht, mit dem es nach wie vor in enger Verbindung steht. Nach dem II. Weltkrieg hat sich aus dem Luftschutz- das Zivilschutzrecht entwickelt. Weiter ist das Anlagensicherheitsrecht und allgemein das Umweltrecht zu nennen, deren Beitrag zum Katastrophenschutz im wesentlichen auf dem Gebiet der Katastrophenvermeidung liegt. Schließlich kann auch das Infektionsschutzrecht und die Terrorismusabwehr zum Bevölkerungsschutz i.w.S. gezählt werden. Diese Regelungen bezwecken grundsätzlich alle dasselbe, nämlich den Bevölkerungsschutz im Katastrophenfall, unterscheiden und überschneiden sich aber nicht unerheblich. Die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz i.e.S. (Katastrophenbekämpfung und -Vorsorge) liegt bei den Ländern, der für den Zivilschutz beim Bund. Insbesondere auf dem Gebiet der Finanzierung greift der Bund dabei auch weit in den Bereich der Länder ein. Auf dem Gebiet der Katastrophenprävention kommt es ebenfalls zwischen den (oft bundesrechtlichen) Fachgesetzen (etwa des Umweltschutz- und Anlagenrechts) und der Gefahrenverhütung nach Landesrecht zu Überschneidungen. Die Unübersichtlichkeit und Uneinheitlichkeit ist besonders dann hinderlich, wenn es um das schnelle und effektive Zusammenwirken verschiedener Verwaltungseinheiten bei der Katastrophenvermeidung, -Vorsorge und -bekämpfung geht. Ihr kann durch eine übergreifende wissenschaftliche Strukturierung oder Systematisierung des Katastrophenschutzrechts, vor allem aber durch einen Musterentwurf entgegengewirkt werden.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen