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Der Beibringungsgrundsatz - Eine Rechtfertigung unter besonderer Berücksichtigung der Passivität der nicht beweisbelasteten Partei

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2020 bis 2023
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 450620214
 
Im deutschen Beweisrecht wird seit über 100 Jahren damit gerungen, wie mit dem Fall umzugehen ist, dass allein die nicht beweisbelastete Partei über ein aussagekräftiges Beweismittel verfügt. Scheinbar kann hier der Beibringungsgrundsatz, dem der deutsche Zivilprozess untersteht und nach dem die Parteien für die Beschaffung von Beweismitteln zuständig sind, nicht zur Aufklärung führen: Die beweisbelasete Partei kann nicht beweisen und die nicht beweisbelastete muss nicht beweisen. Der Sachverhalt bleibt im Dunkeln. Dieses Aufklärungsversagen stellt, wie die Arbeit darlegt, den Beibringungsgrundsatz als zentrales Aufklärungsmittel des Zivilprozesses grundlegend in Frage.Über die Jahre wurden viele Vorschläge zur Lösung gemacht, die den Beibringungsgrundsatz relativierten: Aufklärungsrechte des Richters, Aufklärungspflichten der nicht beweisbelasteten Partei, Ausbau der Substantiierungsanforderungen zu Plausibilisierungsanforderungen oder Pre-Trial Discovery nach amerikanischem Vorbild.Meine Arbeit zeigt auf der Grundlage der geltenden Rechtslage und Dogmatik mit Hilfe spieltheoretischer Methoden auf, wie der Richter unter Geltung des Beibringungsgrundsatzes die Nichtvorlage der nicht beweisbelasteten Partei zutreffend würdigen kann und das Beweismittel in ihren Händen im Prozess verwertbar macht. Das Verfahren gewährleistet die Legitimität des Beibringungsgrundsatzes und löst zugleich das alte praktische Problem der "Beweisnot" der beweisbelasteten Partei.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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