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Friedensbildung. Das juristische Wissen um Frieden im Alten Reich und in Schweden um 1600

Fachliche Zuordnung Frühneuzeitliche Geschichte
Förderung Förderung von 2007 bis 2011
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 40300717
 
Das Gelingen von Friedensverhandlungen setzt nicht nur diplomatisches Geschick voraus, es bedarf vor allem grundlegender Übereinstimmung der Parteien in der Vorstellung dessen, was Frieden ist, wie er geschaffen und bewahrt werden kann (Wyduckel 1998). Besonders deutlich wird die Bedeutung eines gemeinsam geteilten Friedenswissens am Beispiel des Alten Reichs und Schwedens, die in Osnabrück „das größte Friedenswerk Europas“ (Burkhardt) auf den Weg brachten. Dabei stehen die Juristen als Hauptakteure und „verantwortliche Sachverwalter“ (Berger/Luckmann) im Zentrum des Interesses, denn sie konnten auf analoge Friedensvorstellungen zurückgreifen, die sich in den Jahrzehnten um 1600 an den Universitäten des Reiches ausbildeten. Diese zeichneten sich als „Produktionsstätten“ einer neuen „Friedensbildung“ durch die Einbindung innergesellschaftlicher, auf einheimischen Rechtstraditionen beruhender Friedenskonzeptionen in das römische Recht aus. Zugleich waren sie auch die akademischen Bildungsstätten der schwedischen Eliten, da die Universität Uppsala den Lehrbetrieb erst in den 1620er Jahren wieder aufnahm. Um die Bedeutung innergesellschaftlicher Friedenskonzeptionen in juristischen Wissensbeständen um 1600 für erfolgreiche politische Kommunikation auf zwischenstaatlicher Ebene herauszuarbeiten, untersuchen drei Teilprojekte mit einer wissenssoziologisch- semantischen Methodik a) Bedeutung und Wandel der Friedensvorstellungen in der juristischen Ausbildung an den Universitäten des Reiches; b) die Friedensvorstellungen in Schweden in institutions- und sozialgeschichtlicher Perspektive und c) den Transfer juristischen Friedenswissens nach Schweden durch die Analyse der Berufsbiographien ausgewählter schwedischer Juristen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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