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Mit Recht und jenseits des Rechts. Feministische Perspektiven auf Urban & Housing Commons
Antragstellerinnen
Professorin Dr. Sabine Hark; Professorin Dr. Hanna Meißner
Fachliche Zuordnung
Empirische Sozialforschung
Soziologische Theorie
Soziologische Theorie
Förderung
Förderung seit 2017
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 259250500
Commons dienten in der erste Förderphase als theoretisch sensibilisierendes Konzept, um Gemeinschaft in Bezug auf den Untersuchungsgegenstand – urbanes Wohnen in Gemeinschaften – in nicht essentialisierender Weise zu denken und zu analysieren. Vertiefend werden in der zweiten Phase zentrale Bereiche der urban & housing commons untersucht: Prozesse der Entstehung (re-claiming) und der langfristigen Aufrechterhaltung (maintenance) von Commons. Auf dieser konzeptionellen Basis werden mittels zweier ethnografischer Fallstudien empirische Fäden der ersten Phase weiter geführt. Aufgrund der stadtpolitischen Relevanz wohnraumsichernder neuer Modelle von Trägerschaft untersucht Fallstudie A den ersten Community Land Trust in Deutschland. Er verbindet eine neue Form der Trägerschaft als bodenpolitisches Instrument mit dem Konzept selbstverwalteter Hausgemeinschaften und hat im Sinne des (re)-claiming die langfristige Dekommodifizierung von Boden und Wohnraum und damit commons-sichernde Eigentumsverhältnisse zum Ziel. Zum anderen erwies sich das Thema Sexismus und sexualisierte Gewalt in gemeinschaftlichem Wohnen als empirisch relevant. Fallstudie B untersucht kollektive Aushandlungen nachdem solche Übergriffe stattgefunden haben: Konflikte im Bereich der maintenance also, in denen Ein- und Ausschluss, (informelle) Hierarchien und die intern gegebenen und gelebten Regeln ausgehandelt werden. Ziel des Projektes ist es, empirisch zu erfassen, wie in urban & housing commons solidarische Beziehungsformen erprobt werden und welche Rolle Recht darin spielt. Die Zusammenschau der Fallstudien untersucht a) potenzielle Zusammenhänge zwischen formal-strukturellen Aspekten einerseits und Beziehungsweisen in Commons andererseits und leistet damit einen Beitrag zur systematischen Verknüpfung von Prozessen des re-claiming und der maintenance. Das Projekt erforscht b) zwei Weisen im Umgang mit Recht. Es fragt einerseits nach Möglichkeiten, geltendes Recht für die Entwicklung Commons-schützender Rechtsformen nutzbar zu machen; und andererseits danach, wie ‚Institutionen des commoning‘ funktionieren, die, dem Prinzip der Selbstorganisation folgend, abseits der geltenden Rechtsordnung praktiziert werden. Die Untersuchung erweitert eine bislang periphere feministische Commons-Forschung: Sie nimmt die Diskrepanz zwischen der Imagination emanzipatorischer Beziehungsweisen und der beobachtbar machtförmigen Alltagspraxis in den Blick. Indem fundiertes Material über die alltäglichen Praktiken des neuen Gemeinsamen erhoben wird und die darin eingeschriebenen, aber umkämpften Vorstellungen (anderer) allgemeiner sozialer Verhältnisse betrachtet werden, leistet das Projekt einen Beitrag zur übergeordneten Fragestellung der FOR.
DFG-Verfahren
Forschungsgruppen