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Opferbeteiligungen an internationalen Strafverfahren. Partizipation und Anerkennung von Opfern an internationalen Strafgerichten
Antragsteller
Professor Dr. Christoph Safferling
Fachliche Zuordnung
Strafrecht
Förderung
Förderung von 2015 bis 2019
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 277338681
Die Beteiligung von Opfern von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und dem Verbrechen der Aggression in internationalen Gerichten hat seit der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) erheblich an Bedeutung gewonnen. Dabei steht das klassisch-liberale Strafverfahrensrecht der Herausforderung diese Opferbeteiligung ohne Verluste auf Seiten der Angeklagtenrechte zu integrieren. Aber auch die Frage, welche Opfer an der Strafverfolgung individueller Täter teilnehmen können, birgt erhebliche Schwierigkeiten und läuft Gefahr, durch ein hohes Maß an Selektion, ungewollte Ungleichheiten unter den Opfern und Opfergruppen hervorzurufen. Am IStGH und an den außerordentlichen Kammern in den Gerichten Kambodschas soll darüber hinaus die Entschädigung der Opfer über die Institution der Strafgerichte erfolgen.In diesem Aufgabenkomplex widmet sich das Forschungsvorhaben zunächst der Definition des Opfers internationaler Verbrechen und der Erforschung der Anerkennungsvoraussetzungen für die Teilnahme am Strafverfahren. Dabei stellt sich vor allem die Frage, wie der individualisierte Zuschnitt des Strafverfahrens und der hohe Grad an Selektion bei der Auswahl der Angeklagten gegenüber der Masse der Opfer in den hier zu relevanten Verbrechenskontexten aufgefangen werden kann. Die Engkopplung der Beteiligung an die angeklagten Personen und die vorgeworfenen Taten führt dazu, dass eine erhebliche Anzahl an Opfern von der Teilnahme ausgeschlossen wird, weil der Nachweis nicht gelingt, von genau dem Angeklagten in der rechtshängigen Situation betroffen zu sein. Dabei werden auch Möglichkeiten untersucht, die Definition auszuweiten und so zu einem eher kollektiv geprägten Opferbegriff zu gelangen, der eine stärkere Inklusionswirkung auf Seiten der Opfergruppe bewirken könnte.Ein zweiter Komplex betrifft die Frage der Durchführung der Opferbeteiligung im Strafverfahren selbst. Dabei wird zu untersuchen sein, an welchen Verfahrensteilen eine Opferteilnahme überhaupt grundsätzlich sinnvoll ist. Sodann werden die Verfahrensstruktur und die durch die Beteiligung bedingten Einflüsse thematisiert. Diese Untersuchung kann nur durch einen rechtsvergleichenden Ansatz durchgeführt werden. Zwar besteht das Verfahrensrecht am IStGH aus einem internationalen Kompromiss, im Detail wird aber zu klären sein, wie sich die großen Prozessrechtstraditionen, namentlich der angloamerikanische und der kontinentaleuropäische Rechtskreis, zu der Frage der Opferbeteiligung verhalten.Ein drittes Thema bildet die Entschädigung über das Strafgericht. Auch hier stellen sich Fragen der Inklusion und Exklusion von Opfergruppen durch die Koppelung der Entschädigungsfrage mit der Strafverfolgung. Die bislang noch unterentwickelte Praxis der Entschädigung durch internationale Gerichte wird in ihrem Bestand untersucht und die Entwicklung alternativer Entschädigungsmodelle, wie Stiftungslösungen oder zivilrechtliche Massenverfahren, geklärt.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen