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Qualitätsschutz von Investitionsgütern durch eine bauteilinhärente Unikatsidentifizierung mittels Chargen-Fingerprint
Antragsteller
Professor Dr.-Ing. Jan C. Aurich
Fachliche Zuordnung
Produktionssystematik, Betriebswissenschaften, Qualitätsmanagement und Fabrikplanung
Förderung
Förderung von 2015 bis 2019
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 261653082
Die eindeutige Rückverfolgbarkeit eines Investitionsgutes bzw. seiner Bauteile über die gesamte Liefer- und Wertschöpfungskette ist für Hersteller und Kunden von zentraler Bedeutung. Mangelnde Transparenz im Markt aufgrund fehlender Rückverfolgbarkeit führt dazu, dass Kunden das Vertrauen in die Produktqualität verlieren, da die genaue Herkunft der Bauteile unklar ist. Zusätzlich besteht für die Hersteller das Risiko von Produkthaftungsklagen, die auf einem Bauteilfehler basieren, der womöglich gar nicht vom beklagten Hersteller verursacht worden ist. Derzeit existieren zahlreiche Kennzeichnungsverfahren, die Identifizierungsmerkmale ein- bzw. aufbringen, deren Ausprägungen jedoch kopiert werden können. Das Forschungsvorhaben widmet sich der Erforschung eines Identifizierungsverfahrens, das auf bauteilinhärenten Merkmalen mit stochastischen und damit fälschungssicheren Ausprägungen basiert. In dem Vorhaben wird die individuelle Verteilung der Elementzusammensetzung in einzelnen Chargen metallischer Werkstoffe erforscht. Hierzu werden die beiden spektrometrischen Analyseverfahren Optische Emissionsspektrometrie mittels Funkenentladung (OES) und Elektronenstrahl-Mikroanalyse mittels energiedispersivem Röntgenspektrometer (EDX) genutzt. Das Ziel besteht darin, anhand der individuellen Elementzusammensetzung jeder Charge einen individuellen Fingerprint nachzuweisen, der noch im Endprodukt eindeutig identifiziert werden kann. Hierdurch ist es möglich, selbst bei stark verschlissenen Bauteilen oder Bauteilfragmenten einen eindeutigen Herstellernachweis zu führen. Hierbei stehen insbesondere Ersatzteile im Fokus der Betrachtung. Aufgrund der Tatsache, dass in einem Fall bestehender Haftungsansprüche der Zustand der zur Verfügung stehenden Bauteile oder Bauteilfragmente nicht vom Hersteller beeinflusst werden kann, wird ein Chargen-Fingerprint erforscht, der unabhängig von der zu Grunde gelegten Messfläche einen Unikatnachweis ermöglicht. Hierdurch bedingt ist es erforderlich, sowohl die Rohteilchargen als auch fertigungstechnische Einflüsse auf diese zu untersuchen. Durch den Chargen-Fingerprint wird eine eindeutige Rückverfolgbarkeit, unabhängig vom Verschleißzustand des Bauteils, gewährleistet und somit die Qualität des Investitionsgutes geschützt.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen