Detailseite
Projekt Druckansicht

Unmittelbarkeit und materielles Recht

Fachliche Zuordnung Strafrecht
Förderung Förderung von 2013 bis 2014
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 236143114
 
Das strafprozessuale Unmittelbarkeitsgebot besagt, dass Zeugen in der Hauptverhandlung aussagen müssen, obwohl sie bereits im Vorverfahren ausgesagt haben und damit die entsprechenden Vernehmungsprotokolle zur Verfügung stehen. Dies wird von Zeugen als misslich empfunden und soll für die lange Dauer von Strafprozessen verantwortlich sein. Ausgehend von den Aufgaben des Strafverfahrens sowie anhand von Sinn und Zweck des Unmittelbarkeitsprinzips und seiner Ausnahmen wird sich zunächst den gesetzlichen Grundlagen dieser Verfahrensmaxime angenommen. Dabei wird über den „strafrechtlichen Tellerrand“ hinausgeschaut auf andere Gerichtszweige und deren Umgang mit Unmittelbarkeit. Dies öffnet den Blick dafür, dass der strafprozessuale Unmittelbarkeitsgrundsatz stärker als bislang in seinen Wechselwirkungen zum materiellen Strafrecht zu betrachten ist, um auf diese Weise vielleicht sogar zu einer Beschleunigung des Strafverfahrens zu kommen. Dabei kann es – ohne Rücksicht auf höherrangiges Recht – de lege ferenda zu gesetzgeberischen Reformen kommen, die in der Habilitationsschrift „Unmittelbarkeit und materielles Recht“ in Ansätzen bereits aufgezeigt werden.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

Zusatzinformationen

Textvergrößerung und Kontrastanpassung