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Behandlungsentscheidungen bei Frühgeborenen und die Konstitution sozialer Personen am Lebensanfang

Fachliche Zuordnung Empirische Sozialforschung
Förderung Förderung von 2012 bis 2016
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 212952643
 
Frühgeborene Kinder haben heute mit intensivmedizinischer Hilfe ab der 22. Schwangerschaftswoche eine Chance zu überleben. Je früher das Kind geboren wird, desto geringer sind seine Überlebensaussichten und desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine dauerhafte Gesundheitsschädigung zurückbleibt. Das heißt, Ärzte und Eltern müssen in einem lokalen Kontext Entscheidungen darüber treffen, unter welchen Bedingungen medizinische Lebenshilfe geleistet werden soll, und, falls Komplikationen eintreten, ob und wann diese gegebenenfalls eingestellt wird. Diese Entscheidungen über Leben oder Tod finden in einem rechtlichen Rahmen statt und werden von moralischen Überzeugungen beeinflusst.Rechtlich gilt jedes Kind, das lebend zur Welt kommt, als Subjekt mit gleicher Würde und gleichen Rechten. Damit hat jedes Frühgeborene einen rechtlichen Anspruch auf medizinische Lebenshilfe, während bei einer vorgeburtlich diagnostizierten Behinderung die Schwangerschaft zum gleichen Zeitpunkt legal abgebrochen werden könnte.Ziel des Projektes ist es, anhand einer ethnographischen Studie und einer systematischen Analyse des institutionell-normativen Kontextes folgenden Fragen nachzugehen:Wird ein Frühgeborenes als soziale Person mit gleicher Würde und gleichen Rechten anerkannt? Wie ist das Zusammenspiel von Ärzten und Eltern bei Entscheidungen über Leben oder Tod eines Kindes? Welche Gründe sind für Behandlungsentscheidungen relevant? Dabei werden auch die Einflüsse von normativen Instanzen wie dem Recht und der Bioethik in die Untersuchung einbezogen: Das Recht lässt hier einen gewissen Interpretationsspielraum hinsichtlich Zulässigkeit eines Behandlungsverzichts oder -abbruchs. Diesbezüglich will die Bioethik Unterstützung bieten, wobei unter Bioethikern ein generelles Lebensrecht und eine Behandlungspflicht von Frühgeborenen umstritten sind.Die Studie setzt bei der deutschen Situation an, wird aber was die Analyse des institutionell-normativen Kontextes anbelangt, um ein weiteres europäisches Land (Schweiz) erweitert. Die Schweiz weist deutliche Unterschiede bezüglich der ärztlichen Behandlungsrichtlinien auf, weshalb das Land im Sinne eines kontrastiven Vergleichs einbezogen werden soll.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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