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Das Menschenrecht auf Bildung: Anthropologisch-ethische Grundlegung und Kriterien der politischen Umsetzung

Fachliche Zuordnung Katholische Theologie
Förderung Förderung von 2006 bis 2012
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 20967705
 
Anhand des Menschenrechts auf Bildung als normativer Leitidee werden grundlegende Fragen der Bildungsgerechtigkeit erarbeitet. Es werden zwei Ziele verfolgt, deren Realisierung das Projekt als anwendungsorientierte Grundlagenforschung ausweist: (1.) eine systematische Begründung von Notwendigkeit und Reichweite des Menschenrechts auf Bildung in christlichsozialethischer Perspektive; (2.) die Erarbeitung einer sozialethischen Kriteriologie zur politischen Umsetzung des Menschenrechts auf Bildung im Kontext wissensbasierter Gesellschaften. Im Sinne des ersten Ziels ist eine anthropologische und normativ-ethische Argumentation zu erarbeiten, die sowohl im Hinblick auf die Bildungsdiskussion in Deutschland (einschließlich der OECD-Vergleichsszenarien) als auch auf die Situation weltweiter Ungleichheiten in der Bildungsbeteiligung (Ebene der UNESCO) tragfähig ist. Im Hinblick auf das zweite Ziel sollen aktuelle Vorschläge für eine vorsorgende bzw. nachhaltige Bildungssozialpolitik unter Berücksichtigung ihrer menschenrechtlichen Implikationen und ihrer Leistungsfähigkeit bezüglich der Realisierung annähernd gleicher Teilhabechancen an und durch Bildung für alle Mitglieder einer Gesellschaft analysiert werden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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