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Sozialethische Untersuchungen zur Zukunft der Sozialen Sicherheit in Deutschland unter der Bedingung gesteuerter und ungesteuerter Migration - Soziale Gerechtigkeit unter Knappheitsbedingungen
Antragstellerin
Professorin Dr. Elke Mack
Fachliche Zuordnung
Katholische Theologie
Förderung
Förderung von 2012 bis 2019
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 206307361
Eine zukünftige Sozialstaatskonzeption muss im Hinblick auf die Garantie sozialer Gerechtigkeit Migrationsbewegungen berücksichtigen, besonders weil diese seit 2014 eine neue Qualität erhalten haben. Eine rein nationalstaatlich-nutzenorientierte Verbindung von Migration und sozialer Sicherheit ist sozialethisch allerdings höchst problematisch, da sie bedürftige und betroffene Menschen auf ihre Funktionalität für westliche Volkswirtschaften und Sozialsysteme hin verkürzt. Jenseits nationalstaatlicher Nützlichkeitserwägungen geht Christliche Sozialethik als theologische Disziplin von einer anthropologisch erweiterten Sicht auf Migranten als menschliche Personen aus, die ein Recht auf Hilfe, Bewegungsfreiheit und ein Leben in Würde besitzen. Deshalb muss das ursprüngliche sozialethische Anliegen, sozial gerechte Institutionen innerhalb von Gesellschaften zu begründen, in einen universalen Kontext eingebettet werden. Aus dem Dilemma zwischen Forschungszielen nationaler sozialer Gerechtigkeit und globaler Gerechtigkeit lässt sich dann entkommen, wenn soziale und globale Gerechtigkeitsdimensionen nicht polarisiert, sondern differenziert zusammengedacht werden. Unter Einbeziehung der neueren philosophischen und christlich-sozialethischen Migrationsdebatte soll deshalb eine ethische Kriteriologie dafür erarbeitet werden, wann, in welchem Maße und in welcher Form die Aufnahme von Migranten nach eingehender Berücksichtigung der Belastbarkeit der nationalen sozialen Institutionen eines westlichen Wohlfahrtsstaates wie Deutschland universal verpflichtend, normativ gerecht und ethisch billig ist. Es ist eine ethisch widerspruchsfreie Synthese zu entwickeln, wie Humanität unter den bestehenden soziale Knappheitsbedingungen für beide Betroffenenparteien, Inländer mit Bürgerrechten und Migranten mit universalen Menschenrechten im Rahmen gegenwärtiger und zukünftiger, national-sozialer und globaler menschenrechtlicher Gerechtigkeitsverpflichtungen garantiert werden kann.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen