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Täterschaft in Europa. Ein Diskussionsvorschlag für ein europäisches Tätermodell auf der Basis einer rechtsvergleichenden Untersuchung der Beteiligungssysteme Deutschlands, Englands, Frankreichs, Italiens und Österreichs

Fachliche Zuordnung Strafrecht
Förderung Förderung von 2011 bis 2012
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 194834454
 
Die Schrift setzt sich mit der Frage auseinander, wer bei Verwirklichung einer Straftat im Zusammenwirken mehrerer Beteiligter als Täter anzusehen ist. Diese Frage lässt sich nur dann unproblematisch beantworten, wenn ein Einzeltäter am Werk war. In aller Regel wirken aber bei der Verwirklichung von Straftaten mehrere Beteiligte zusammen: etwa der Initiator, der Berater, der Unterstützer, der steuernde Bandenchef, oder der über die wahre Bedeutung seines Verhaltens irrende Ausführende. Erkenntnisziel der Arbeit ist die Entwicklung eines Tätermodells, das als Diskussionsvorschlag für ein europäisches Beteiligungsmodell dienen kann. Ein solches europäisches Beteiligungsmodell ist in einem - auch Im Hinblick auf eine gemeinschaftliche Strafverfolgung - zusammen wachsenden Europa von hohem wissenschaftlichem Interesse. Die Arbeit liefert zunächst einen Gesamtüberblick für die Beteiligungssysteme Deutschlands, Englands, Frankreichs, Italiens und Österreichs. Dann werden die jeweiligen Regelungen sowie ihre Anwendung durch die Rechtsprechung wie auch die Diskussion innerhalb der nationalen Rechtslehren zur Strafbarkeit des Handelns mit einem anderen (Mittäterschaft) und des Handelns durch einen anderen (mittelbare Täterschaft) eingehend analysiert. Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen einheitstäterschaftlichen und differenzierenden Systemen werden untersucht. Nach einem rechtsvergleichenden Querschnitt schließt die Arbeit mit einem Vorschlag für ein neuartiges normatives Tätermodell, das auf dem Fundament der aus dem Rechtsvergleich erlangten Erkenntnisse steht.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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