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Die Dogmatik des Parteienrechts

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2011 bis 2013
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 194251777
 
Das Parteienrecht ist nicht kodifiziert. Das Parteiengesetz regelt nur einen Teil des Wirkungsfeldes politischer Parteien, weitere einschlägige Normen finden sich in anderen Texten. Vor allem auch aus diesem Grund ist eine explizit auf das Parteienrecht zugeschnittene Dogmatik bisher nicht entwickelt worden. Parteienrecht ist aber demokratiewichtiges Recht, das den Wettbewerb um die Erringung politischer Entscheidung reguliert. Dies macht politische Einflussnahme auf parteirechtliche Entscheidungen wahrscheinlich. Aussagen zu parteirechtlichen Fragen stehen so besonders in der Gefahr, politisch motiviert zu sein. Dem kann eine entwickelte Dogmatik entgegenwirken. Das Projekt arbeitet heraus, inwieweit das Parteienrecht einen eigenständigen Charakter hat. Auf dieser Grundlage werden Strukturen des Parteienrechts extrahiert – Basis für die zu entwickelnde Parteienrechtsdogmatik. Der Wert dieses Vorhabens ist für die Demokratie elementar: Mit einer entfalteten Dogmatik kann das Recht auch auf dem Gebiet der Politik stabilisierende Wirkung entfalten und einer nur situativ motivierten Normanwendung entgegenwirken. Mit der Schaffung einer Parteienrechtsdogmatik wird das Parteienrecht gegen politische Einflussnahme immunisiert und so die Demokratie gestärkt.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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