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Verfassungskonforme Umsetzung von elektronischen Wahlen

Fachliche Zuordnung Theoretische Informatik
Förderung Förderung von 2010 bis 2014
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 170530122
 
Elektronische Wahlgeräte werden seit 1999 in Deutschland für parlamentarische Wahlen eingesetzt. Diese elektronische Unterstützung der Wahl ist insbesondere für das vielerorts sehr komplexe Kommunalwahlrecht unabkömmlich, da eine manuelle Auszählung fehleranfällig, zeitaufwendig und damit sehr teuer ist. Am 3. März 2009 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisher eingesetzten elektronischen Wahlgeräte sowie die Bundeswahlgeräteverordnung für verfassungswidrig, da nicht alle verfassungsrechtlichen Wahlrechtsgrundsätze beachtet wurden. Dabei betonte das Gericht aber, dass diese Aussage nicht grundsätzlich für elektronische Wahlen gelte. In diesem Projekt soll untersucht werden, wie verfassungskonforme elektronische Wahlen und insbesondere verfassungskonforme Verifizierungsverfahren realisierbar sind. Hierzu werden umfassende rechtliche und technische Anforderungen definiert, Formulierungsvorschläge für eine Wahlgeräteverordnung erstellt, ein verfassungskonformes Wahlgerät realisiert, das neben der Stimmabgabe und Ergebnisberechnung auch die Wählerauthentifizierung ermöglicht, sowie ein adäquates Evaluierungskonzept entwickelt. Eine solche juristische und informatische Grundlage für verfassungskonforme elektronische Parlamentswahlen kann nur in der geplanten engen Kooperation zwischen Juristen und Informatikern geschaffen werden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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