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Medienvielfalt und Wettbewerbsrecht

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung in 2010
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 168826997
 
Normen des ökonomisch ausgerichteten Wettbewerbsrechts können als reflexhaftes Sekundärergebnis die Schaffung der Voraussetzungen einer vielfähigen Meinungs- und Medienlandschaft zwar nachhaltig begünstigen (Vielfalt durch Vielzahl). Eine unmittelbare Einwirkung des ökonomisch ausgerichteten Wettbewerbs(-rechts) auf die angestrebte publizistische Vielfalt ist aber systembedingt nicht möglich. Hauptursächlich hierfür ist die fehlende Kommerzialisierbarkeit der meritorischen Zielwerte Meinungs- und Medienvielfalt. Die Vielfaltsicherung durch ökonomisches Wettbewerbsrecht weist allerdings auch zahlreiche Vorzüge auf, insbesondere sind wettbewerbsrechtliche Normen in Tatbestand und Rechtsfolge meinungsneutral. Ökonomische Wettbewerbsprozesse vermögen ihre medienbezogen vielfaltsichernde Funktion nur zu erfüllen, wenn und soweit die ökonomischen Gesetzmäßigkeiten nicht in die publizistischen Inhalte einsickern. In Ansehung der zunehmenden Medienkonvergenz begründen de lege lala die divergenten Regulierungskonzepte und -tiefen die Gefahr von Wettbewerbs Verzerrungen. Den Anforderungen des digitalen Medienzeitalters wird insbesondere eine publizistische Konzentrationskontrolle, die beinahe ausschließlich nationale Fernsehanbieter und -angebote im Blick hat, nicht mehr gerecht. Es gilt deshalb, de lege ferenda einen integrierten rechtlichen Ordnungsrahmen für eine umfassende Kontrolle der Konzentration von medieninduzierter Meinungsmacht zu etablieren.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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