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Sozialstandards im Völkerrecht. Eine Studie zu Entwicklung und Bedeutung der Normsetzung der Vereinten Nationen, der Internationalen Arbeitsorganisation und des Europarats zu Fragen des Sozialschutzes

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2005 bis 2006
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 16749174
 
Internationale Sozialstandards, d.h. Normen internationalen Ursprungs, die das Recht auf soziale Sicherheit und soziale Fürsorge betreffen, werden seit dem 19. Jahrhundert diskutiert, von der Internationalen Arbeitsorganisation seit 1919 zur Grundlage internationaler Konventionen und Empfehlungen gemacht und seit 1945 zusammen mit den bürgerlichen und politischen Menschenrechten als wesentlicher Bestandteil des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes gesehen. Erst im letzten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts ist aber zu erkennen, dass der tatsächliche Bedeutungsgehalt dieser Standards - gerade vor dem Hintergrund von Reformen in der globalisierten Welt - im Einzelnen erschlossen wird, wobei neben internationalen Sachverständigenkomitees auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aufgrund seiner sozialrechtsfreundlichen Auslegung der allgemeinen bürgerlichen xmd politischen Standards eine entscheidende Rolle spielt. Damit werden allerdings unterschiedliche Konzepte sowie widersprüchliche Einzelregelungen im Rahmen der verschiedenen internationalen Organisationen deutlich. Die Tatsache, dass Normen- und Jurisdiktionskonflikte entstehen, wirft die Frage nach der Rechtsnatur der internationalen Sozialstandards sowie die Frage nach der Effektivität der rechtlichen Standardsetzung in einem Vielebenensystem auf. Am Beispiel der Sozialstandards wird die Verrechtlichung im internationalen Bereich auch auf theoretischer Ebene im Vergleich, zur Verrechtlichung im nationalen Bereich zu erfassen versucht.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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