Obligatorische Mediation und das Prinzip der Freiwilligkeit - Eine rechtsvergleichende Studie: Deutschland - USA
Zusammenfassung der Projektergebnisse
Die Mediationsmethode hat sich seit den 90er Jahren in Deutschland im Bereich Trennung und Scheidung von Ehepaaren zunehmend als gerichtsnahes oder außergerichtliches Konfliktlösungsinstrument etabliert. Mit dem am 1. Sept. 2009 in Kraft getretenen Gesetz zum Familienverfahren (FamFG) hat der Gesetzgeber erstmals Mediation bei Ehescheidungen gesetzlich verankert. In Kindschaftsangelegenheiten jedoch, insbesondere beim elterlichen Streit um die elterliche Sorge und Besuchskontakte, wird der Mediation im neuen FamFG lediglich ein unbedeutender Platz eingeräumt. Zurück führen lässt sich das u.a. auf das in Deutschland vorherrschende Prinzip der Freiwilligkeit der Mediation. In den USA dagegen beschreiten einige Bundesstaaten, allen voran Kalifornien, einen anderen Weg. Dort können oder müssen die Gerichte bei streitigen Sorge und Umgangskonflikten eine obligatorische Mediation vorschalten. In seiner Studie kommt der Verfasser anhand empirischer Belege zu der Schlussfolgerung, dass das Prinzip der Freiwilligkeit der Mediation, wie es in Deutschland ausgeprägt ist, eine nicht mehr zeitgemäße Doktrin ist, welche der Korrektur bedarf, um der Mediation breitere Akzeptanz zu verschaffen. Als wissenschaftliche Basis dienen umfangreiche Studien sowie die Gesetzgebung in den USA zu angeordneten Mediationen. Empfehlungen für eine stärkere Verankerung der Mediation im FamFG sowie in der öffentlichen und freien Jugendhilfe werden abgeleitet.
Projektbezogene Publikationen (Auswahl)
- Das Prinzip der Freiwilligkeit der Mediation – empirische Daten und notwendige Kurskorrekturen Zeitschrift für Konfliktmanagement (ZKM)
Marx, Ansgar
- Obligatorische Mediation: Empfehlungen nach kritischer Analyse des kalifornischen Modells Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ)
Marx, Ansgar