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Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen fortgeschrittener Signaturverfahren und ihre beweisrechtliche Bewertung
Antragsteller
Professor Dr. Alexander Roßnagel
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung von 2009 bis 2013
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 157513673
Ziel des Forschungsprojekts ist es, die Beweiseignung von fortgeschritten signierten elektronischen Dokumenten zu bestimmen und hierfür Prüfkriterien zu entwerfen. Fortgeschrittene Signaturen sind im SigG nur hinsichtlich ihrer vier Definitionsmerkmale geregelt, haben sonst aber keine weiteren Regelungen erfahren. Im Gegensatz zu qualifizierten Signaturen fehlen für fortgeschrittene Signaturen gesetzliche Anforderungen an ihre Technik und ihre Sicherungsinfrastruktur. Aufgrund einer fehlenden definierten Sicherheit konnte für sie auch keine Beweiserleichterung wie für qualifizierte Signaturen in § 371a ZPO festgelegt werden. In der Praxis haben sich fortgeschrittene Signaturen aber stärker durchgesetzt als qualifizierte Signaturen. Daher besteht ein praktisches Bedürfnis, die Beweiseignung fortgeschrittener Signaturen genauer zu kennen. Um dieses Bedürfnis zu erfüllen, untersucht das Projekt die in den Definitionsmerkmalen „versteckten Sicherheitsanforderungen und die von ihnen erfasste Spannbreite von Sicherheitseigenschaften. Es analysiert die Manipulationsmöglichkeiten fortgeschrittener Signaturen und die aus ihnen ableitbaren Beweiseinreden und es prüft, zu welchen Schlussfolgerungen ein Richter im Rahmen der freien Beweiswürdigung in unterschiedlichen Szenarien von Beweissituationen kommen müsste.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen