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Kausalität im Recht

Fachliche Zuordnung Praktische Philosophie
Förderung Förderung von 2009 bis 2015
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 61826517
 
Hauptziel des Teilprojekts ist die Ausarbeitung eines einheitlichen Kausalitätsbegriffs zur Zuweisung von Verantwortlichkeit in Moral und Recht. Zu diesem Zweck sollen die Anforderungen an den Kausalitätsbegriff im subjektiven und im objektiven Tatbestand geklärt und diskutiert werden. Die übergreifende Arbeitshypothese lautet, dass ein sachlich adäquater Begriff der Kausalität in Recht und Moral von einer normativen Dimension geprägt ist. Die Hauptziele sind: (1) Inhaltliche Bestimmung der handlungstheoretischen Grundlagen absichtlicher Handlungen im subjektiven Tatbestand, insbesondere der Forderung, dass Handlungen nur dann absichtlich sind, wenn der Handelnde weiß, was er tut.(2) Erfassung des Zusammenhangs der Absichtlichkeit von Handlungen mit dem Wissen Handelnder von ihren absichtlichen Handlungen.(3) Fortführung der aktuellen Debatte um praktisches Wissen, insbesondere der Bedeutung subjektiver Rechtfertigung von Handlungen.(4) Diskussion des Verhältnisses von beschreibender und zuschreibender Rolle der Kausalität im objektiven Tatbestand. Aufbauend auf (2) – (3) Entwicklung von normativen Kriterien für akzeptable Rechtfertigung von Handlungen und Begründung ihrer Verbindlichkeit.(5) Auf Grundlage von (4) Vergleich dreier Zurechnungslehren im Hinblick auf die normativ- zuschreibende Rolle der Kausalität in Recht und Moral: Risikotheorie, Eigenschaftskausalität und mechanistische Wirkkraft-Konzeption.
DFG-Verfahren Forschungsgruppen
 
 

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