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Dispositives Recht: Governance von Markt und Verband
Antragsteller
Professor Dr. Florian Möslein
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2009 bis 2014
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 107069213
Das Privatrecht befindet sich im Umbruch. Europäische und supranationale Regelwerke werden im Vertrags- und Gesellschaftsrecht zu Konkurrenten der nationalen Kodizes, die auch untereinander immer stärker in Wettbewerb treten. Während die Wahlfreiheit der Regelungsadressaten wächst und die einzelstaatlichen Gesetzgeber zu Liberalisierung zwingt, gewinnt umgekehrt die Frage nach der Steuerungsfähigkeit und -funktion des Privatrechts an Bedeutung. Im Rahmen des Forschungsvorhabens soll die Steuerungswirkung eines Regelungsinstruments mit denkbar geringer Eingriffsintensität untersucht werden: Dispositive Regeln sind abdingbar, gelten aber kraft hoheitlicher Anordnung subsidiär; sie lassen Raum für privatautonome Gestaltung, entsprechen aber nicht notwendig dem Willen der Regelungsadressaten. Das Spannungsfeld zwischen privatautonomer und hoheitlicher Gestaltungsmacht wirft die Frage auf, ob sich dieses Governance-Instrument funktional eignet, um heteronome Zielsetzungen zu erreichen. Seine Wirkkraft hängt maßgeblich von Dispositionsspielraum und -verhalten der Regelungsadressaten ab. Dispositives Recht ist deshalb, entsprechend seinen beiden Elementen „Dispositivität und „Recht , in zwei Schritten zu überprüfen. Zunächst werden rechtliche Grenzen und ökonomische wie verhaltenswissenschaftliche Grundlagen privater Disposition untersucht. Auf dieser Grundlage werden anschließend die (europa- )verfassungs-rechtlichen Grenzen dispositiver Regulierung ausgemessen und konkrete Gestaltungsfragen herausgegriffen, die sich Gesetzgebern und Gerichten bei der Europäisierung des dispositiven Vertrags- und Gesellschaftsrechts stellen.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen