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Eigentum und Natur

Antragstellerin Dr. Romy Klimke
Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung seit 2024
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 558433559
 
Ist das Eigentum ein Grund für die ökologischen Krisen, oder ein Schlüssel zu ihrer Lösung? Beides trifft zu. Was man sich aneignet, wie man damit umgeht und auf welche Weise man sich des Eigentums wieder entledigt, hat stets Auswirkungen auf die Natur. Diese Untersuchung erläutert die Gründe für diesen Befund und zeigt Wege auf, wie Eigentum im Einklang mit den Bedingungen sozioökologischer Transformation neu gedacht werden kann. Maßgeblich sind drei Grundfragen: Was kann man sich aneignen? Wer kann Eigentum innehaben? Und wie ist die Eigentumsbeziehung ausgestaltet? Die Untersuchung ist entlang dieser Grundfragen gegliedert. Im ersten Teil („Entfremdung und Propertisierung“) wird die Herausbildung des modernen Eigentumsdenkens als historischer Prozess der Entfremdung der Menschen von der Natur nachgezeichnet und daraus resultierende Vorstellungen von Sachherrschaft und der Entmaterialisierung des Eigentumsobjekts erläutert. Daran anschließend erfolgt eine Bestandsaufnahme eigentumsrechtlicher Zuordnungen de lege lata, vor allem in der deutschen Rechtsordnung mit ihren europarechtlichen (und vereinzelt völkerrechtlichen) Bezügen. Die Teile 2 und 3 befassen sich jeweils mit der Frage, wie Eigentum als ein Instrument zur Bewältigung der ökologischen Krisen ausgestaltet sein sollte. Besonders interessant erscheint in Teil 2 („Neue und bewährte alternative Eigentumsstrukturen: wider die Eigentumsaufgabe und das Recht zum Missbrauch“) die gegenwärtige Entwicklung in verschiedenen Rechtsordnungen weltweit, nicht-humanen Naturelementen eigene Eigentumsrechte zuzuweisen und dadurch speziesübergreifenden Eigentumsordnungen den Weg zu bahnen. Der dritte und letzte Teil („Die Naturpflichtigkeit des Eigentumsgebrauchs“) ist der Frage einer Ökologisierung des Eigentumsgebrauchs gewidmet. Das Grundgesetz verfügt mit Art. 14 Abs. 2 GG über einen besonderen Hebel, um das Eigentum naturpflichtig zu stellen. Methodisch verfolgt die Habilitationsschrift einen Ansatz, welcher die rechtswissenschaftliche Untersuchung interdisziplinär durch Anknüpfung an andere sog. Eigentumswissenschaften (Geschichts- und Wirtschaftswissenschaften ebenso wie die Philosophie, die Soziologie, die Theologie und die Ökologie) einzubetten versucht.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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