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Innovative Methoden und neue Marker zur Klärung forensischer Fragestellungen
Antragstellerin
Professorin Dr. Stefanie Ritz
Fachliche Zuordnung
Toxikologie, Laboratoriumsmedizin
Förderung
Förderung seit 2025
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 550204124
Die Nachwuchsakademie (NWA) wird beantragt, um einen neuen Impuls für innovative Forschung im Fach Rechtsmedizin zu setzen und dem immer eklatanter werdenden Mangel an erfolgreich Forschenden in diesem sehr kleinen Fach entgegenzutreten. Das Thema („Innovation“) ist bewusst weit gefasst, um möglichst viele junge Wissenschaftler/-innen aus allen Disziplinen unter dem Dach der Rechtsmedizin (Forensische Medizin, Forensische Molekulargenetik, Forensische Toxikologie) anzusprechen. Kernziele der NWA sind die Vermittlung von Kompetenzen für die systematische Entwicklung und Ausarbeitung von Forschungsvorhaben, die Erhöhung der Anzahl von Förderanträgen an die DFG, die Stärkung innovativer Forschung in der Rechtsmedizin sowie der interdisziplinäre Austausch. Im Mittelpunkt der NWA steht die strukturierte Begleitung der jungen Kolleginnen und Kollegen durch erfahrene Projektpatinnen und -paten bei der Entwicklung eines innovativen Forschungsprojektes und der Erarbeitung eines Förderantrags. Die Konzeption sieht einen eintägigen Prä-Workshop, die Erstellung und Begutachtung eines Probe-Antrags, eine 5-tägige Akademiewoche sowie - im Sinne einer Nachhaltigkeit - einen Post-Workshop nach Abschluss der Begutachtung eingereichter Anträge durch die DFG vor. Bei erfolgreichem Verlauf der NWA resultieren nicht nur DFG geförderte Projekte – die Teilnehmer/-innen dürften dann auch deutlich besser in der Lage sein, eigene Projekte zu entwickeln, wissenschaftliche Kultur in die Institute zu tragen und dort ihrerseits als Role Models zu wirken.
DFG-Verfahren
Nachwuchsakademien
Mitverantwortliche
Professor Dr. Volker Auwärter; Professor Dr. Cornelius Courts; Professor Dr. Andreas Schmeling