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Strafe für fremde Schuld

Applicant Dr. Harald Maihold
Subject Area Criminal Law
Term from 2004 to 2005
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 5438248
 
Die Arbeit beschäftigt sich mit der theologischen und juristischenLehre des 16. Jahrhunderts zum Wesen der Strafe, insbesonderezum Schuldprinzip und zur Personalität sowie und derenDurchbrechung. Im Mittelalter war es für die Rechtsgelehrtennoch nicht selbstverständlich, dass Strafe notwendig eineSchuld des Bestraften voraussetzt. Zurechnungsübertragungenwurden beispielsweise für das Verhältnis der Mitglieder zumVerband (Exkommunikation von Städten oder Gemeinden) und derFamilienmitglieder untereinander ("Bestrafung" der Häretikerkinder)zugelassen. Erst mit der auf Aristoteles aufbauendenStraftheorie Thomas von Aquins wurde der Begriff der "Strafe"auf die "Sündenstrafe" festgelegt. Die Spanische Spätscholastikund Naturrechtslehre, für die hier beispielhaft der"Ketzerjäger" Alfonso de Castro und der "Spanische Bartolus"Diego de Covarrubias y Leyva genannt seien, nahme diese Theologiesierungdes juristischen Strafbegriffes auf und vollendetesie, siedelte aber den Bereich der Zurechnungsübertragungenaußerhalb des Schuldstrafrechts (im heute sog. "Zivil"- bzw."Verwaltungsrecht") neu an. Die Theologisierung des juristischenStrafbegriffes wirkt bis heute nach und bereitet dermodernen Strafrechtsdoktrin nicht unerhebliche Probleme, etwabei der Übernahme der Verbandsstrafe aus dem anglo-amerikansichenRecht.
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