Project Details
Strafe für fremde Schuld
Applicant
Dr. Harald Maihold
Subject Area
Criminal Law
Term
from 2004 to 2005
Project identifier
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 5438248
Die Arbeit beschäftigt sich mit der theologischen und juristischenLehre des 16. Jahrhunderts zum Wesen der Strafe, insbesonderezum Schuldprinzip und zur Personalität sowie und derenDurchbrechung. Im Mittelalter war es für die Rechtsgelehrtennoch nicht selbstverständlich, dass Strafe notwendig eineSchuld des Bestraften voraussetzt. Zurechnungsübertragungenwurden beispielsweise für das Verhältnis der Mitglieder zumVerband (Exkommunikation von Städten oder Gemeinden) und derFamilienmitglieder untereinander ("Bestrafung" der Häretikerkinder)zugelassen. Erst mit der auf Aristoteles aufbauendenStraftheorie Thomas von Aquins wurde der Begriff der "Strafe"auf die "Sündenstrafe" festgelegt. Die Spanische Spätscholastikund Naturrechtslehre, für die hier beispielhaft der"Ketzerjäger" Alfonso de Castro und der "Spanische Bartolus"Diego de Covarrubias y Leyva genannt seien, nahme diese Theologiesierungdes juristischen Strafbegriffes auf und vollendetesie, siedelte aber den Bereich der Zurechnungsübertragungenaußerhalb des Schuldstrafrechts (im heute sog. "Zivil"- bzw."Verwaltungsrecht") neu an. Die Theologisierung des juristischenStrafbegriffes wirkt bis heute nach und bereitet dermodernen Strafrechtsdoktrin nicht unerhebliche Probleme, etwabei der Übernahme der Verbandsstrafe aus dem anglo-amerikansichenRecht.
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