Die Arbeit geht der Frage nach, ob und wie sich die Verbindungzwischen Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Hand in rechtlichenPrinzipien ausdrücken lässt. Dies ist für das System derFinanzierung öffentlicher Aufgaben von ebenso grundlegender wieanwendungsbezogener Bedeutung. Die praktischen Anwendungsbereicheliegen zum einen in der rechtlichen Regelung der Höhe öffentlicherAbgaben, beispielsweise von Gebühren und Sozialversicherungsabgaben.Zum anderen wirkt sich das Äquivalenzprinzipauf den Inhalt und das Verfahrensrecht öffentlicher Haushalteaus und trifft außerdem Aussagen zur Verteilung der Finanzierungszuständigkeitzwischen verschiedenen öffentlichen Ebenen.
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