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Normative Konsequenzen illokutionärer Akte

Subject Area General and Comparative Linguistics, Experimental Linguistics, Typology, Non-European Languages
Term from 2004 to 2010
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 5428157
 
Final Report Year 2008

Final Report Abstract

Illokutionäre Akte, wie Versprechen, Behauptungen oder Bitten haben normative Konsequenzen: Hat ein Sprecher einen illokutionären Akt vollzogen, dann ist das Bestehen bestimmter Sachverhahe gefordert oder verboten (so sollte etwa eine aufgestellte Behauptung wahr sein). Dies gilt insbesondere für Sachverhalte, die bestimmte Verhaltensweisen des Sprechers, des Adressaten und eventuell anderer Personen betreffen (so sollte ein Sprecher Gründe fiir die Wahrheit des behaupteten Sachverhalts nennen können). Nach Vertretern des auf Austin zurückgehenden regelbasierten Ansatzes in der Sprechakttheorie sind diese normativen Konsequenzen Folgen, die sich der Existenz spezieller Illokutionsregeln verdanken, denen sprachliche Äußemngen unterliegen. Bestimmte Sachverhalte sollen diesem Ansatz zufolge deshalb bestehen (bzw. nicht bestehen) weil deren Bestehen von einschlägigen Illokutionsregeln gefordert (bzw. verboten) wird. Dieser Regelthese ist von Vertretem des auf Paul Grice zurückgehenden intentionalistischen Ansatzes widersprochen worden. Ziel des Projekts war es eine alternative (nicht regelbasierte) Erklärung der normativen Konsequenzen illokutionärer Akte innerhalb dieses Ansatzes zu liefern. Ausgangspunkt war dabei der Gedanke, dass Wünsche bei dieser Erklärung die wesentliche Rolle spielen: Bestimmte Sachverhalte sollen bestehen (bzw. nicht bestehen), weil deren Bestehen gewünscht (bzw. nicht gewünscht) wird. Bei der Ausarbeitung diese Grundgedanken war es unumgänglich sich nicht nur auf die Wünsche des Sprechers zu beschränken, sondern auch die Wünsche des Adressaten zu berücksichtigen (anders ließe sich z.B. nicht erklären, warum Behauptungen wahr sein sollen). Diese bei dieser Erklärung involvierte soziale Dimension erlaubt das Festhalten am individualistischen Paradigma. Denn die im Projekt favorisierte Erklärung beinhaltet keinen Rekurs auf soziale Regeln einer Sprachgemeinschaft und das bloße Vorliegen eine illokutionären Aktes lässt sich weiterhin durch das Vorliegen einschlägiger Absichten charakterisieren - lediglich der (engere) Begriff des geglückten illokutinären Aktes erfrodert den Bezug auf einen Adressaten.

Publications

  • "Normativity and Speech Acts: On Alston on Illocutionary Rules". In: J. C. Marek & M. E. Reicher (Hrsg.): Contributions of the Austrian Wittgenstein Society. Proceedings of the 27th International Wittgenstein Symposium: Experience and Analysis (2005)
    Christlw Plunze und Robert M. Harnish
  • "Illocutionary Rules". In: Pragmatics and Cognition. Vol. 14:1 (2006)
    Robert M. Harnish und Christian Plunze
  • "On Truckenbrod on Interrogatives". In: Theoretical Linguistics, Vol. 32-3 (2006)
    Christian Plunze & Thomas Ede Zimmermann
  • "The Values of Semantics". In: Patrick Brandt & Eric Fuß (Hrsg.): Form, Structure and Grammar. Berlin (2006)
    Thomas Ede Zimmermann
  • "The Logic of Communicative Acts". In: M. Aloni, P, Dekker & F. Roelofson (Hrsg.): Proceedings of the Sixteenth Amsterdam Collcoquium (2007)
    Christian Plunze
  • „Kommunizieren und Verstehen". In: S. Walter (Hrsg.): Vorträge des 6. Internationalen Kongresses der Gesellschaft für Analytische Philosophie. Paderborn (2008)
    Christian Plunze
 
 

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